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Seit gut einer Woche gilt die Pflicht zur Angabe bestimmter Nährwerte nach der Lebensmittelinformationsverordnung. Die Bundesregierung hat nun die Auffassung des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks bestätigt und sieht eine Ausnahmeregelung vor.
© Wie bereits berichtet, besteht seit dem 13.12. die Pflicht zur Angabe bestimmter Nährwerte nach der Lebensmittelinformationsverordnung  (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hatte sich dafür eingesetzt, hier eine Ausnahme für handwerklich produzierende Bäckereien zu erreichen, was durch eine Vorschrift in Anhang V Nr. 19 LMIV erreicht wurde. Während gerade im vergangenen Jahr vielfach Uneinigkeit über die Auslegung dieser Ausnahme bestand, blieb der ZV bei seiner Position, die nach seiner Meinung auch dem Willen des europäischen Gesetzgebers widerspiegelt: Das Handwerk ist von der Nährwertdeklarationspflicht ausgenommen. Bundesregierung bestätigt Ausnahme
Nunmehr bestätigt auch die Bundesregierung anlässlich des Geltungsbeginns der Deklarationspflicht auf ihrer Seite diese Auffassung und schreibt:
[…] Einige Lebensmittel sind von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen. […] Auch verpackte Lebensmittel, die unmittelbar vom Hersteller an die Verbraucher verkauft werden, zum Beispiel Adventsplätzchen von einer Konditorei, brauchen keine Nährwertkennzeichnung.
Daniel Schneider, ZV-Geschäftsführer, zeigt sich darüber sichtlich zufrieden:
Endlich ringt sich die Politik zu dieser […] Klarstellung durch. Sie zeigt, dass als Voraussetzung der Direktverkauf vom Hersteller an den Verbraucher […] ausschlaggebend ist und nicht die Filial- oder Mitarbeiterzahl. Von letzterem findet sich auch weit und breit nichts in der Verordnung.
Auch ZV-Präsident Michael Wipplerbegrüßt die Ausnahme  von der Pflicht als „einen wichtigen Schritt zum geforderten Bürokratieabbau". 
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Nährwertdeklaration: Ausnahme für Bäcker

Seit gut einer Woche gilt die Pflicht zur Angabe bestimmter Nährwerte nach der Lebensmittelinformationsverordnung. Die Bundesregierung hat nun die Auffassung des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks bestätigt und sieht eine Ausnahmeregelung vor.

Wie bereits berichtet, besteht seit dem 13.12. die Pflicht zur Angabe bestimmter Nährwerte nach der Lebensmittelinformationsverordnung  (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hatte sich dafür eingesetzt, hier eine Ausnahme für handwerklich produzierende Bäckereien zu erreichen, was durch eine Vorschrift in Anhang V Nr. 19 LMIV erreicht wurde. Während gerade im vergangenen Jahr vielfach Uneinigkeit über die Auslegung dieser Ausnahme bestand, blieb der ZV bei seiner Position, die nach seiner Meinung auch dem Willen des europäischen Gesetzgebers widerspiegelt: Das Handwerk ist von der Nährwertdeklarationspflicht ausgenommen.
Bundesregierung bestätigt Ausnahme
Nunmehr bestätigt auch die Bundesregierung anlässlich des Geltungsbeginns der Deklarationspflicht auf ihrer Seite diese Auffassung und schreibt:

[…] Einige Lebensmittel sind von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen. […] Auch verpackte Lebensmittel, die unmittelbar vom Hersteller an die Verbraucher verkauft werden, zum Beispiel Adventsplätzchen von einer Konditorei, brauchen keine Nährwertkennzeichnung.

Daniel Schneider, ZV-Geschäftsführer, zeigt sich darüber sichtlich zufrieden:

Endlich ringt sich die Politik zu dieser […] Klarstellung durch. Sie zeigt, dass als Voraussetzung der Direktverkauf vom Hersteller an den Verbraucher […] ausschlaggebend ist und nicht die Filial- oder Mitarbeiterzahl. Von letzterem findet sich auch weit und breit nichts in der Verordnung.

Auch ZV-Präsident Michael Wipplerbegrüßt die Ausnahme  von der Pflicht als „einen wichtigen Schritt zum geforderten Bürokratieabbau". 

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