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Ein aktueller Beschluss zur Nährwertkennzeichnung sorgt für Diskussion im Bäckerhandwerk. Der Zentralverband sieht hier „Betriebe unverhältnismäßig schwer gegängelt“ und strebt weitere Gespräche mit der Politik an.
© Mit ihrem Beschluss zur Nährwertkennzeichnung hat sich die „Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz – Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) ab sofort gegen eine generelle Ausnahme für handwerklich hergestellte Lebensmittel ausgesprochen. „Wir fühlen uns durch den aktuellen Beschluss der ALB seitens der Politik mit weiteren bürokratischen Belastungen für unsere Betriebe unverhältnismäßig schwer gegängelt. Die Angabe von Nährwerten innerhalb enger Toleranzgrenzen ist für eine handwerklich produzierende Bäckerei schlicht nicht möglich. Daher können wir nicht nachvollziehen, warum die in der LMIV vorgesehenen Spielräume durch die Politik und die zuständigen Ministerien nun ignoriert werden“, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, Michael Wippler. Laut EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) müssen vorverpackte Lebensmittel seit dem 13.12.2016 eine Nährwertkennzeichnung tragen, Ausnahmen sollten u.a. für „handwerklich hergestellte Lebensmittel“ gelten. Der ALB-Beschluss schränke diese Ausnahmevorschrift für handwerklich hergestellte Lebensmittel jedoch in unnötiger Weise ein. Auf Besonderheiten der handwerklichen Herstellung hingewiesen
„Wir haben das Signal aus Brüssel bekommen, dass man mit den Ausnahmen vor allem auch die handwerkliche Produktion vor unmöglichen Pflichtangaben schützen wollte. Wir bewerten es zwar positiv, dass der Verkauf über Onlineshops nicht zwingend zur Angabe einer Nährwertdeklaration führt, dennoch stellt der nun vorgelegte Beschluss Hürden auf, die unnötig sind und dem europäischen Gesetzgebungswillen nicht gerecht werden. Wir hatten dies im Vorfeld mit dem Vorsitz der ALB besprochen und auf die Besonderheiten der handwerklichen Herstellung hingewiesen. Trotz der damals gezeigten Einsicht, wird die Situation unnötig erschwert; wir werden also weitere Gespräche mit den zuständigen Stellen führen müssen“, resümiert Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. „Wir können nicht nachvollziehen, warum sich Deutschland nicht der österreichischen Handhabung anschließt, sämtliche in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebe von der Verpflichtung zur Nährwertdeklaration zu befreien.“ Zwar beschreibe auch der ALB-Beschluss Fälle, bei denen auf eine Nährwertdeklaration verzichtet werden kann, diese lassen jedoch weiterhin zu viel Interpretationsspielraum. So werde eine einheitliche Rechtsanwendung verhindert und viele Detailfragen auf eine gerichtliche Klärung verlagert. Wer muss eine Nährwertangabe umsetzen?
Obwohl der Beschluss rechtlich unverbindlich ist, werde davon auszugehen sein, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung auf dessen Grundlage viele Beanstandungen in den handwerklichen Betrieben aussprechen wird. Dies werde viele Bäckereien mit einem immensen bürokratischen Aufwand belasten. Präsident Wippler stellt fest: „Der Staat verlangt hier von uns Unmögliches. Doch nicht nur das: Mit diesem Beschluss ist immer noch keinem Bäcker klar, ob er jetzt eine Nährwertangabe machen muss oder nicht.“
Zentralverband

Brennpunkt Nährwertangabe

Ein aktueller Beschluss zur Nährwertkennzeichnung sorgt für Diskussion im Bäckerhandwerk. Der Zentralverband sieht hier „Betriebe unverhältnismäßig schwer gegängelt“ und strebt weitere Gespräche mit der Politik an.

Mit ihrem Beschluss zur Nährwertkennzeichnung hat sich die „Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz – Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) ab sofort gegen eine generelle Ausnahme für handwerklich hergestellte Lebensmittel ausgesprochen. „Wir fühlen uns durch den aktuellen Beschluss der ALB seitens der Politik mit weiteren bürokratischen Belastungen für unsere Betriebe unverhältnismäßig schwer gegängelt. Die Angabe von Nährwerten innerhalb enger Toleranzgrenzen ist für eine handwerklich produzierende Bäckerei schlicht nicht möglich. Daher können wir nicht nachvollziehen, warum die in der LMIV vorgesehenen Spielräume durch die Politik und die zuständigen Ministerien nun ignoriert werden“, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, Michael Wippler.
Laut EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) müssen vorverpackte Lebensmittel seit dem 13.12.2016 eine Nährwertkennzeichnung tragen, Ausnahmen sollten u.a. für „handwerklich hergestellte Lebensmittel“ gelten. Der ALB-Beschluss schränke diese Ausnahmevorschrift für handwerklich hergestellte Lebensmittel jedoch in unnötiger Weise ein.
Auf Besonderheiten der handwerklichen Herstellung hingewiesen
„Wir haben das Signal aus Brüssel bekommen, dass man mit den Ausnahmen vor allem auch die handwerkliche Produktion vor unmöglichen Pflichtangaben schützen wollte. Wir bewerten es zwar positiv, dass der Verkauf über Onlineshops nicht zwingend zur Angabe einer Nährwertdeklaration führt, dennoch stellt der nun vorgelegte Beschluss Hürden auf, die unnötig sind und dem europäischen Gesetzgebungswillen nicht gerecht werden. Wir hatten dies im Vorfeld mit dem Vorsitz der ALB besprochen und auf die Besonderheiten der handwerklichen Herstellung hingewiesen. Trotz der damals gezeigten Einsicht, wird die Situation unnötig erschwert; wir werden also weitere Gespräche mit den zuständigen Stellen führen müssen“, resümiert Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. „Wir können nicht nachvollziehen, warum sich Deutschland nicht der österreichischen Handhabung anschließt, sämtliche in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebe von der Verpflichtung zur Nährwertdeklaration zu befreien.“
Zwar beschreibe auch der ALB-Beschluss Fälle, bei denen auf eine Nährwertdeklaration verzichtet werden kann, diese lassen jedoch weiterhin zu viel Interpretationsspielraum. So werde eine einheitliche Rechtsanwendung verhindert und viele Detailfragen auf eine gerichtliche Klärung verlagert.
Wer muss eine Nährwertangabe umsetzen?
Obwohl der Beschluss rechtlich unverbindlich ist, werde davon auszugehen sein, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung auf dessen Grundlage viele Beanstandungen in den handwerklichen Betrieben aussprechen wird. Dies werde viele Bäckereien mit einem immensen bürokratischen Aufwand belasten. Präsident Wippler stellt fest: „Der Staat verlangt hier von uns Unmögliches. Doch nicht nur das: Mit diesem Beschluss ist immer noch keinem Bäcker klar, ob er jetzt eine Nährwertangabe machen muss oder nicht.“

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