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Der Verband Deutscher Großbäckereien hat sich sehr kritisch hinsichtlich der angedachten Gebühren für Regelkontrollen in backenden Betrieben ausgesprochen.
© Der Verband Deutscher Großbäckereien hat sich sehr kritisch hinsichtlich angedachter Gebühren für Regelkontrollen in backenden Betrieben ausgesprochen. „Man muss sich einmal vorstellen, dass Autofahrer bei einer normalen Verkehrskontrolle selbst dann zahlen müssten, wenn die Polizei nichts Auffälliges festgestellt hat“, verdeutlicht Armin Juncker, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Großbäckereien, seine Kritik an Plänen von Bundesrat und EU-Kommission, wonach auch für amtliche Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung die untersuchten Betriebe Gebühren zahlen sollen. Bereits heute seien anlassbezogene Kontrollen nach dem Verursacherprinzip kostenpflichtig. Würden diese Pläne umgesetzt, dann müssten die Hauptlast alle die Betriebe zahlen, bei denen keinerlei Verstöße gegen bestehende Vorschriften festgestellt würden, argumentiert der Verband. Normale Regelkontrollen gehörten aber zu den originären Aufgaben des Staates und müssten wie andere ordnungsbehördliche Tätigkeiten aus Steuergeldern finanziert werden, wird kritisiert. Der Verband befürchtet unkalkulierbare Kosten für die Betriebe, da niemand absehen könne, wie oft Regelkontrollen durchgeführt würden. Vorschlag der EU-Kommission Die Europäische Kommission hatte vor kurzem vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten zukünftig zu verpflichten, Gebühren für Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung einzuführen. Diesem Vorschlag hat sich auch der Bundesrat vor kurzem angeschlossen. Das Land Niedersachsen hat bereits einen entsprechenden Entwurf mit umfassenden Gebührentatbeständen vorgelegt.
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Lebensmittelüberwachung – wer trägt die Kosten?

Der Verband Deutscher Großbäckereien hat sich sehr kritisch hinsichtlich der angedachten Gebühren für Regelkontrollen in backenden Betrieben ausgesprochen.

Der Verband Deutscher Großbäckereien hat sich sehr kritisch hinsichtlich angedachter Gebühren für Regelkontrollen in backenden Betrieben ausgesprochen. „Man muss sich einmal vorstellen, dass Autofahrer bei einer normalen Verkehrskontrolle selbst dann zahlen müssten, wenn die Polizei nichts Auffälliges festgestellt hat“, verdeutlicht Armin Juncker, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Großbäckereien, seine Kritik an Plänen von Bundesrat und EU-Kommission, wonach auch für amtliche Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung die untersuchten Betriebe Gebühren zahlen sollen.
Bereits heute seien anlassbezogene Kontrollen nach dem Verursacherprinzip kostenpflichtig. Würden diese Pläne umgesetzt, dann müssten die Hauptlast alle die Betriebe zahlen, bei denen keinerlei Verstöße gegen bestehende Vorschriften festgestellt würden, argumentiert der Verband. Normale Regelkontrollen gehörten aber zu den originären Aufgaben des Staates und müssten wie andere ordnungsbehördliche Tätigkeiten aus Steuergeldern finanziert werden, wird kritisiert. Der Verband befürchtet unkalkulierbare Kosten für die Betriebe, da niemand absehen könne, wie oft Regelkontrollen durchgeführt würden.

Vorschlag der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hatte vor kurzem vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten zukünftig zu verpflichten, Gebühren für Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung einzuführen. Diesem Vorschlag hat sich auch der Bundesrat vor kurzem angeschlossen. Das Land Niedersachsen hat bereits einen entsprechenden Entwurf mit umfassenden Gebührentatbeständen vorgelegt.

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