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Das Präsidium des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks hat entschieden, Rechtsanwalt Christopher Kruse mit sofortiger Wirkung in die Geschäftsführung zu berufen.
© Das Präsidium des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks hat entschieden, Rechtsanwalt Christopher Kruse mit sofortiger Wirkung in die Geschäftsführung zu berufen. Kruse ist seit Juli 2007 als Leiter der Abteilung Recht und Steuern für den Zentralverband tätig. Zudem vertritt er den ZV in den Ausschüssen Sozialversicherung, Steuern und Finanzen sowie den Planungsgruppen Steuern und Rechnungslegung im Zentralverband des Deutschen Handwerks. Zuvor war er als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Anwaltskanzlei und Referent in einem anderen Verband beschäftigt. Den Leitung der Geschäftsführung übernimmt in Kürze RA Amin Werner als Nachfolger von Dr. Eberhard Groebel, der in Ruhestand geht.
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Verstärkung für die Geschäftsführung

Das Präsidium des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks hat entschieden, Rechtsanwalt Christopher Kruse mit sofortiger Wirkung in die Geschäftsführung zu berufen.

Das Präsidium des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks hat entschieden, Rechtsanwalt Christopher Kruse mit sofortiger Wirkung in die Geschäftsführung zu berufen.

Kruse ist seit Juli 2007 als Leiter der Abteilung Recht und Steuern für den Zentralverband tätig. Zudem vertritt er den ZV in den Ausschüssen Sozialversicherung, Steuern und Finanzen sowie den Planungsgruppen Steuern und Rechnungslegung im Zentralverband des Deutschen Handwerks. Zuvor war er als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Anwaltskanzlei und Referent in einem anderen Verband beschäftigt.

Den Leitung der Geschäftsführung übernimmt in Kürze RA Amin Werner als Nachfolger von Dr. Eberhard Groebel, der in Ruhestand geht.

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