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Das Bäckerhandwerk begrüßt die Abschaffungspläne der Störerhaftung für WLAN- Betreiber der Bundesregierung.
© Viele Bäckereien bieten ihren Gästen mittlerweile – vor allem bei Betrieb eines Cafés – kostenlose WLAN-Hotspots an, um den Kunden bei Kaffee und Kuchen freies und schnelles Surfen im Internet zu ermöglichen. Was für die Kunden einen schönen Service darstellt, birgt jedoch Gefahren für den Handwerksbäcker. Begeht der Kunde Rechtsverstöße im WLAN, wie z. B. illegales Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke, kann der Bäcker als Betreiber dafür haftbar gemacht oder sogar bestraft werden. Das soll sich künftig ändern: Die Große Koalition einigte sich auf eine einsprechende Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Erleichterung für Handwerksbäcker
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt diese Erleichterung für die Handwerksbäcker, die ihren Kunden einen Extraservice bieten wollen: „Deutschland geht damit auf dem Weg der Digitalisierung einen wichtigen Schritt voran. Für viele Bäckereien sind offene WLAN- Netze eine Möglichkeit, Kunden zu gewinnen und zu binden, wenn diese bei Kaffee und Kuchen problemlos das hauseigene WLAN nutzen dürfen. Dieses Angebot wird in Zukunft ohne rechtliche Unsicherheiten möglich sein“, kommentiert Präsident Michael Wippler. Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, zeigt sich ebenfalls erfreut über diesen Fortschritt: „Das Risiko von teuren Abmahnungen dürfte mit der Abschaffung der sog. Störerhaftung für WLAN- Betreiber drastisch reduziert werden.“ Die aktuellen Entwicklungen stellen zwar nur das Ergebnis der Beratungen innerhalb der Großen Koalition und daher eine Momentaufnahme dar. Jarzombeks Büro im Bundestag bestätigte dem Zentralverband jedoch auf Nachfrage, dass diese Pläne nun schnellstmöglich in den Gesetzgebungsprozess des Bundestags eingebracht werden sollen. Eine Beschlussfassung über die notwendigen Änderungen des TMG könnte bereits in der nächsten Sitzungswoche Ende Mai erfolgen. Das geänderte Gesetz würde dann schon im Herbst in Kraft treten.
Zentralverband

Störerhaftung im WLAN

Das Bäckerhandwerk begrüßt die Abschaffungspläne der Störerhaftung für WLAN- Betreiber der Bundesregierung.

Viele Bäckereien bieten ihren Gästen mittlerweile – vor allem bei Betrieb eines Cafés – kostenlose WLAN-Hotspots an, um den Kunden bei Kaffee und Kuchen freies und schnelles Surfen im Internet zu ermöglichen. Was für die Kunden einen schönen Service darstellt, birgt jedoch Gefahren für den Handwerksbäcker. Begeht der Kunde Rechtsverstöße im WLAN, wie z. B. illegales Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke, kann der Bäcker als Betreiber dafür haftbar gemacht oder sogar bestraft werden. Das soll sich künftig ändern: Die Große Koalition einigte sich auf eine einsprechende Änderung des Telemediengesetzes (TMG).
Erleichterung für Handwerksbäcker
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt diese Erleichterung für die Handwerksbäcker, die ihren Kunden einen Extraservice bieten wollen: „Deutschland geht damit auf dem Weg der Digitalisierung einen wichtigen Schritt voran. Für viele Bäckereien sind offene WLAN- Netze eine Möglichkeit, Kunden zu gewinnen und zu binden, wenn diese bei Kaffee und Kuchen problemlos das hauseigene WLAN nutzen dürfen. Dieses Angebot wird in Zukunft ohne rechtliche Unsicherheiten möglich sein“, kommentiert Präsident Michael Wippler. Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, zeigt sich ebenfalls erfreut über diesen Fortschritt: „Das Risiko von teuren Abmahnungen dürfte mit der Abschaffung der sog. Störerhaftung für WLAN- Betreiber drastisch reduziert werden.“ Die aktuellen Entwicklungen stellen zwar nur das Ergebnis der Beratungen innerhalb der Großen Koalition und daher eine Momentaufnahme dar. Jarzombeks Büro im Bundestag bestätigte dem Zentralverband jedoch auf Nachfrage, dass diese Pläne nun schnellstmöglich in den Gesetzgebungsprozess des Bundestags eingebracht werden sollen. Eine Beschlussfassung über die notwendigen Änderungen des TMG könnte bereits in der nächsten Sitzungswoche Ende Mai erfolgen. Das geänderte Gesetz würde dann schon im Herbst in Kraft treten.

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