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Ob in den Backautomaten bei Aldi Süd „gebacken“ wird, bleibt leider ungeklärt. Fakt ist: Beide Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt und damit den Jahre währenden Prozess ad acta gelegt.
© Beide Parteien haben den Rechtsstreit, in dem sich schließlich alles um die Grundsatzfrage drehte, was denn eigentlich den Backprozess ausmacht, nun schriftlich für erledigt erklärt, was allerdings zur Folge hat, dass Aldi Süd nun auch weiterhin damit werben will, dass in den Filialen den „ganzen Tag gebacken wird“. Genau gegen diese Werbeaussage und die damit verbundene „Verbrauchertäuschung“ hatte sich die Klage des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks mit guten Argumenten gerichtet. Position klar gemacht, Zeichen gesetzt
„Wir haben wichtigere Dinge zu tun, als diesen Rechtsstreit, der sich schon sehr lange hinzieht", sagte Rechtsanwalt Daniel Schneider, neuer Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands, der Zeitschrift „Lebensmittel-Praxis“. „Wir haben Aufmerksamkeit bekommen und konnten unsere Position klar machen.“ Mit dem Vergleich hätten die Parteien nur ausgemacht, dass jeder seine Kosten selbst trage. Bei der Verhandlung des Falls vor dem Landgericht hatte Anfang Juli der Gutachter Prof. Dr. Jürgen-Michael Brümmer rund zwei Stunden über Brot und Brötchen gesprochen (siehe Meldung vom 9.07.2015), ohne sich dabei auf eine klare Position festzulegen. Wie der scheidende ZV-Präsident Peter Becker anlässlich der Mitgliederversammlung in Hamburg deutlich machte, ist sein Verband von der Aussage Brümmers sehr enttäuscht. Man habe mit der Klage jedoch ein klares Zeichen gesetzt und das Verfahren nun angesichts unklarer Erfolgsaussichten beendet. Was ist eine „Bäckerei“?
Spannend dürfte sein, welche Energien der Zentralverband nun in die Schützung des Bezeichnung „Bäckerei“ investiert, wie sie in anderen europäischen Staaten selbstverständlich ist. Die Verantwortlichen ließen jedenfalls in Hamburg durchblicken, dass sie den derzeitigen Status quo – jeder Händler in Deutschland kann nach Belieben die Bezeichnung „Bäckerei“ verwenden – nicht auf Dauer hinnehmen wollen.
Zentralverband

Ende eines Rechtsstreits: Aldi Süd und Zentralverband

Ob in den Backautomaten bei Aldi Süd „gebacken“ wird, bleibt leider ungeklärt. Fakt ist: Beide Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt und damit den Jahre währenden Prozess ad acta gelegt.

Beide Parteien haben den Rechtsstreit, in dem sich schließlich alles um die Grundsatzfrage drehte, was denn eigentlich den Backprozess ausmacht, nun schriftlich für erledigt erklärt, was allerdings zur Folge hat, dass Aldi Süd nun auch weiterhin damit werben will, dass in den Filialen den „ganzen Tag gebacken wird“. Genau gegen diese Werbeaussage und die damit verbundene „Verbrauchertäuschung“ hatte sich die Klage des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks mit guten Argumenten gerichtet.
Position klar gemacht, Zeichen gesetzt
„Wir haben wichtigere Dinge zu tun, als diesen Rechtsstreit, der sich schon sehr lange hinzieht", sagte Rechtsanwalt Daniel Schneider, neuer Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands, der Zeitschrift „Lebensmittel-Praxis“. „Wir haben Aufmerksamkeit bekommen und konnten unsere Position klar machen.“ Mit dem Vergleich hätten die Parteien nur ausgemacht, dass jeder seine Kosten selbst trage.
Bei der Verhandlung des Falls vor dem Landgericht hatte Anfang Juli der Gutachter Prof. Dr. Jürgen-Michael Brümmer rund zwei Stunden über Brot und Brötchen gesprochen (siehe Meldung vom 9.07.2015), ohne sich dabei auf eine klare Position festzulegen. Wie der scheidende ZV-Präsident Peter Becker anlässlich der Mitgliederversammlung in Hamburg deutlich machte, ist sein Verband von der Aussage Brümmers sehr enttäuscht. Man habe mit der Klage jedoch ein klares Zeichen gesetzt und das Verfahren nun angesichts unklarer Erfolgsaussichten beendet.
Was ist eine „Bäckerei“?
Spannend dürfte sein, welche Energien der Zentralverband nun in die Schützung des Bezeichnung „Bäckerei“ investiert, wie sie in anderen europäischen Staaten selbstverständlich ist. Die Verantwortlichen ließen jedenfalls in Hamburg durchblicken, dass sie den derzeitigen Status quo – jeder Händler in Deutschland kann nach Belieben die Bezeichnung „Bäckerei“ verwenden – nicht auf Dauer hinnehmen wollen.

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