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Zentralverband und Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich mit dem Verband Deutscher Großbäckereien außergerichtlich dahingehend geeinigt, dass die bereits angelaufene Anzeigen- und
© Zentralverband und Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich mit dem Verband Deutscher Großbäckereien außergerichtlich dahingehend geeinigt, dass die bereits angelaufene Anzeigen- und Plakat-Aktion mit dem Slogan "NEIN zur Massenbrothaltung" nicht fortgesetzt wird und stattdessen andere Motive der geplanten Imagekampagne vorgezogen werden.Der Verband Deutscher Großbäckereien will daher von weiteren rechtlichen Schritten absehen. Die Interessenvertretung der Industriebäcker hatte sich durch die Kampagne einer Verumglimpfung ausgesetzt gesehen, denn der Begriff "Massenbrothaltung" beziehe sich erkennbar auf die unbestreitbaren Probleme im Tierhaltungsbereich. Er werde "in polemischer Art verwendet, um das von Großbäckereien hergestellte Brot in den Augen der Verbraucher zu diskreditieren", heißt es in einer Verlautbarung. Man sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb.Beide Verbände hielten die rasche außergerichtliche Einigung im Interesse der weiteren guten Zusammenarbeit zwischen den Verbänden für zweckmäßig, heißt es in einer gleichlautenden Pressemitteilung beider Bäcker-Verbände.
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„Massenbrothaltung“-Kampagne gestoppt

Zentralverband und Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich mit dem Verband Deutscher Großbäckereien außergerichtlich dahingehend geeinigt, dass die bereits angelaufene Anzeigen- und

Zentralverband und Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich mit dem Verband Deutscher Großbäckereien außergerichtlich dahingehend geeinigt, dass die bereits angelaufene Anzeigen- und Plakat-Aktion mit dem Slogan „NEIN zur Massenbrothaltung“ nicht fortgesetzt wird und stattdessen andere Motive der geplanten Imagekampagne vorgezogen werden.Der Verband Deutscher Großbäckereien will daher von weiteren rechtlichen Schritten absehen. Die Interessenvertretung der Industriebäcker hatte sich durch die Kampagne einer Verumglimpfung ausgesetzt gesehen, denn der Begriff „Massenbrothaltung“ beziehe sich erkennbar auf die unbestreitbaren Probleme im Tierhaltungsbereich. Er werde „in polemischer Art verwendet, um das von Großbäckereien hergestellte Brot in den Augen der Verbraucher zu diskreditieren“, heißt es in einer Verlautbarung. Man sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb.Beide Verbände hielten die rasche außergerichtliche Einigung im Interesse der weiteren guten Zusammenarbeit zwischen den Verbänden für zweckmäßig, heißt es in einer gleichlautenden Pressemitteilung beider Bäcker-Verbände.

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