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Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätte über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks in Deutschland einigen.
© Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach ab 1. September 2015 wie folgt: Im 1. Ausbildungsjahr 470 Euro monatlich brutto Im 2. Ausbildungsjahr 600 Euro monatlich brutto Im 3. Ausbildungsjahr 730 Euro monatlich brutto. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2016 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der Zentralverband wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 1. September 2015 für allgemeinverbindlich zu erklären.
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Mehr Geld für Azubis

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätte über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks in Deutschland einigen.

Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach ab 1. September 2015 wie folgt:
Im 1. Ausbildungsjahr 470 Euro monatlich brutto
Im 2. Ausbildungsjahr 600 Euro monatlich brutto
Im 3. Ausbildungsjahr 730 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2016 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der Zentralverband wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 1. September 2015 für allgemeinverbindlich zu erklären.

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