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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen eine zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf der Basis einer Sonderabgabe zeigt auch Auswirkungen auf die Backbranche: Die CMA ist gezwungen, laufende und geplante Projekte so weit wie möglich zu stoppen.
© Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen eine zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf der Basis einer Sonderabgabe zeigt auch Auswirkungen auf die Backbranche: Die CMA ist gezwungen, laufende und geplante Projekte so weit wie möglich zu stoppen.Da die CMA als Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds unmittelbar von diesem Urteil betroffen ist, verliert sie ihre Finanzierungsgrundlage. Davon ist nun auch der „Roggenbäcker 2009“ betroffen: Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb werden eingestellt.„Wir bedauern diese Entwicklung sehr, hoffen jedoch auf Ihr Verständnis und auf eine baldige Fortführung unserer Aktivitäten für das Bäckerhandwerk. In Abstimmung mit Wirtschaft, Verbänden und Politik arbeiten wir daran, dass die deutsche Agrarwirtschaft auch weiterhin auf eine zentrale Absatzförderung zurückgreifen kann, da andernfalls ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft absehbar ist“, heißt es dazu in einer Stellungnahme der CMA.
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Aus für den „Roggenbäcker“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen eine zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf der Basis einer Sonderabgabe zeigt auch Auswirkungen auf die Backbranche: Die CMA ist gezwungen, laufende und geplante Projekte so weit wie möglich zu stoppen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen eine zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf der Basis einer Sonderabgabe zeigt auch Auswirkungen auf die Backbranche: Die CMA ist gezwungen, laufende und geplante Projekte so weit wie möglich zu stoppen.Da die CMA als Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds unmittelbar von diesem Urteil betroffen ist, verliert sie ihre Finanzierungsgrundlage. Davon ist nun auch der „Roggenbäcker 2009“ betroffen: Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb werden eingestellt.„Wir bedauern diese Entwicklung sehr, hoffen jedoch auf Ihr Verständnis und auf eine baldige Fortführung unserer Aktivitäten für das Bäckerhandwerk. In Abstimmung mit Wirtschaft, Verbänden und Politik arbeiten wir daran, dass die deutsche Agrarwirtschaft auch weiterhin auf eine zentrale Absatzförderung zurückgreifen kann, da andernfalls ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft absehbar ist“, heißt es dazu in einer Stellungnahme der CMA.

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