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Die Zulassungspflicht für Bäckereien und Konditoreien, die Frischei verarbeiten, ist in Bayern vom Tisch.Dies teilte der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Dr. Markus Söder dem LIV Bayern kurz vor Weihnachten mit
© Die Zulassungspflicht für Bäckereien und Konditoreien, die Frischei verarbeiten, ist in Bayern vom Tisch.Dies teilte der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Dr. Markus Söder dem LIV Bayern kurz vor Weihnachten mit. Konkret wird bescheinigt, „dass Bäckereien und Konditoreien, die Eier selbst aufschlagen und daraus Back- und Konditoreierzeugnisse herstellen, nicht zulassungspflichtig sind, wenn sie an Endverbraucher oder auch in unbegrenzter Menge an andere Einzelhandelsbetriebe oder eigene Filialen abgeben". Erfolg gegen überbordende EU-BürokratieDamit fand das engagierte Eintreten des bayerischen Verbandes für die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe und gegen die überbordende EU-Bürokratie in dieser Frage nach fast genau 13 Monaten ein Ende. LIM Heinrich Traublinger sieht in dieser Entscheidung einen Sieg der Vernunft.Begonnen hatte der Irrweg Ende November 2007, als die Lebensmittelüberwachung in einigen Regionen Bayerns von Bäckereien, die frische Eier aufschlagen und verarbeiten, eine Zulassung nach EU-Recht verlangten. Vorgelegt werden sollten u.a ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Katasteramt bzw. Lageplan, ein vollständiger Betriebsspiegel inklusive produktspezifischem Beiblatt, ein Betriebsplan mit Kennzeichnung des Materialflusses, des Personalflusses und der Maschinenaufstellung sowie ggf. ein Organigramm des Betriebes.Überzogene und Unbegründete ForderungDer LIV hielt diese Forderung für völlig überzogen und unbegründet. Er teilte seine Rechtsposition postwendend dem Bayerischen Verbraucherschutzministerium mit, welches die wohlbegründete Stellungnahme des Verbandes aufgriff und sich dieser gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anschloss.Da die in der Mantelverordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums enthaltene Ausnahmeregelung keine praktikable Lösung darstellte, sah sich der Verband zu weiteren Initiativen gegenüber dem Bundesverbraucherschutzministerium, der Bayerischen Staatsregierung und auch der EU-Kommission veranlasst.Der Widerstand gipfelte Anfang Dezember 2008 in erneuten Vorstößen gegenüber den mit dem Verbraucherschutz befassten drei bayerischen Ministerien für Gesundheit, für Ernährung und für Justiz. Auch im Funk und Fernsehen konnte das Thema platziert werden.
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Zulassungsverfahren für Frischei vom Tisch

Die Zulassungspflicht für Bäckereien und Konditoreien, die Frischei verarbeiten, ist in Bayern vom Tisch.Dies teilte der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Dr. Markus Söder dem LIV Bayern kurz vor Weihnachten mit

Die Zulassungspflicht für Bäckereien und Konditoreien, die Frischei verarbeiten, ist in Bayern vom Tisch.Dies teilte der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Dr. Markus Söder dem LIV Bayern kurz vor Weihnachten mit. Konkret wird bescheinigt, „dass Bäckereien und Konditoreien, die Eier selbst aufschlagen und daraus Back- und Konditoreierzeugnisse herstellen, nicht zulassungspflichtig sind, wenn sie an Endverbraucher oder auch in unbegrenzter Menge an andere Einzelhandelsbetriebe oder eigene Filialen abgeben“. Erfolg gegen überbordende EU-BürokratieDamit fand das engagierte Eintreten des bayerischen Verbandes für die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe und gegen die überbordende EU-Bürokratie in dieser Frage nach fast genau 13 Monaten ein Ende. LIM Heinrich Traublinger sieht in dieser Entscheidung einen Sieg der Vernunft.Begonnen hatte der Irrweg Ende November 2007, als die Lebensmittelüberwachung in einigen Regionen Bayerns von Bäckereien, die frische Eier aufschlagen und verarbeiten, eine Zulassung nach EU-Recht verlangten. Vorgelegt werden sollten u.a ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Katasteramt bzw. Lageplan, ein vollständiger Betriebsspiegel inklusive produktspezifischem Beiblatt, ein Betriebsplan mit Kennzeichnung des Materialflusses, des Personalflusses und der Maschinenaufstellung sowie ggf. ein Organigramm des Betriebes.Überzogene und Unbegründete ForderungDer LIV hielt diese Forderung für völlig überzogen und unbegründet. Er teilte seine Rechtsposition postwendend dem Bayerischen Verbraucherschutzministerium mit, welches die wohlbegründete Stellungnahme des Verbandes aufgriff und sich dieser gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anschloss.Da die in der Mantelverordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums enthaltene Ausnahmeregelung keine praktikable Lösung darstellte, sah sich der Verband zu weiteren Initiativen gegenüber dem Bundesverbraucherschutzministerium, der Bayerischen Staatsregierung und auch der EU-Kommission veranlasst.Der Widerstand gipfelte Anfang Dezember 2008 in erneuten Vorstößen gegenüber den mit dem Verbraucherschutz befassten drei bayerischen Ministerien für Gesundheit, für Ernährung und für Justiz. Auch im Funk und Fernsehen konnte das Thema platziert werden.

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