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Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bezeichnet die Verabschiedung der Fünften Novelle zur Verpackungsverordnung im Bundestag als einen Tiefpunkt der Gesetzgebungsarbeit, der Wirtschaft wie Verbraucher gleichermaßen unsinnig belastet.
© Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bezeichnet die Verabschiedung der Fünften Novelle zur Verpackungsverordnung im Bundestag als einen Tiefpunkt der Gesetzgebungsarbeit, der Wirtschaft wie Verbraucher gleichermaßen unsinnig belastet.Der Bundestag hat die bereits vom Bundesrat gebilligte Fünfte Novelle zur Verpackungsverordnung „durchgewinkt", obwohl feststeht, dass die in einer EU-Richtlinie enthaltene Rechtsgrundlage in Bezug auf Papierverpackungen geändert werden soll. Dazu stellt ZV-Präsident Peter Becker fest:„Die Entscheidung des Gesetzgebers bedeutet, dass die Brötchentüten und damit die Brötchen unnötig teurer werden! Das ist angesichts der Preissteigerungen im Rohstoff- und im Energiebereich eine verantwortungslose staatliche Preistreiberei. Der Gesetzgeber hat eine Entscheidung ausschließlich zu Gunsten eines Fast-Monopol-Unternehmens gefällt ohne Rücksicht auf die betroffenen Unternehmen und Verbraucher. Befremdlich daran ist, dass die Bundesregierung bereits während des Beratungsverfahrens zur Fünften Novelle erklärt hat, die Arbeit an der Sechsten Novelle sei bereits angelaufen. Nicht nur wir Bäcker fragen uns, wie ernst eine Gesetzgebungsarbeit genommen werden will, die so deutlich im Widerspruch zu sich selbst steht."Auch der Bundesrat hat trotz seiner Zustimmung zur jetzt verabschiedeten Novelle die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, „sich kurzfristig auf europäischer Ebene für eine Herausnahme von Serviceverpackungen aus dem Geltungsbereich der Verpackungsrichtlinie einzusetzen."Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: „Uns fehlt jedes Verständnis für ein Verfahren, bei dem der Gesetzgeber selbst im Wege eines Entschließungsantrages dokumentiert, dass er die vorgeschlagene Regelung für falsch hält, sie aber trotzdem verabschiedet und damit genau die von ihm selbst befürchteten Folgen auslöst."Der ZV bedauert, dass durch diese Entscheidung des Gesetzgebers nicht nur das Vertrauen seiner Mitgliedsbetriebe, sondern auch das Vertrauen von Millionen von Verbrauchern in Deutschland in die Geradlinigkeit, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Gesetzgebungsarbeit massiv erschüttert worden ist.
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Verpackungsnovelle: „Im Widerspruch zu sich selbst“

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bezeichnet die Verabschiedung der Fünften Novelle zur Verpackungsverordnung im Bundestag als einen Tiefpunkt der Gesetzgebungsarbeit, der Wirtschaft wie Verbraucher gleichermaßen unsinnig belastet.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bezeichnet die Verabschiedung der Fünften Novelle zur Verpackungsverordnung im Bundestag als einen Tiefpunkt der Gesetzgebungsarbeit, der Wirtschaft wie Verbraucher gleichermaßen unsinnig belastet.Der Bundestag hat die bereits vom Bundesrat gebilligte Fünfte Novelle zur Verpackungsverordnung „durchgewinkt“, obwohl feststeht, dass die in einer EU-Richtlinie enthaltene Rechtsgrundlage in Bezug auf Papierverpackungen geändert werden soll. Dazu stellt ZV-Präsident Peter Becker fest:„Die Entscheidung des Gesetzgebers bedeutet, dass die Brötchentüten und damit die Brötchen unnötig teurer werden! Das ist angesichts der Preissteigerungen im Rohstoff- und im Energiebereich eine verantwortungslose staatliche Preistreiberei. Der Gesetzgeber hat eine Entscheidung ausschließlich zu Gunsten eines Fast-Monopol-Unternehmens gefällt ohne Rücksicht auf die betroffenen Unternehmen und Verbraucher. Befremdlich daran ist, dass die Bundesregierung bereits während des Beratungsverfahrens zur Fünften Novelle erklärt hat, die Arbeit an der Sechsten Novelle sei bereits angelaufen. Nicht nur wir Bäcker fragen uns, wie ernst eine Gesetzgebungsarbeit genommen werden will, die so deutlich im Widerspruch zu sich selbst steht.“Auch der Bundesrat hat trotz seiner Zustimmung zur jetzt verabschiedeten Novelle die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, „sich kurzfristig auf europäischer Ebene für eine Herausnahme von Serviceverpackungen aus dem Geltungsbereich der Verpackungsrichtlinie einzusetzen.“Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: „Uns fehlt jedes Verständnis für ein Verfahren, bei dem der Gesetzgeber selbst im Wege eines Entschließungsantrages dokumentiert, dass er die vorgeschlagene Regelung für falsch hält, sie aber trotzdem verabschiedet und damit genau die von ihm selbst befürchteten Folgen auslöst.“Der ZV bedauert, dass durch diese Entscheidung des Gesetzgebers nicht nur das Vertrauen seiner Mitgliedsbetriebe, sondern auch das Vertrauen von Millionen von Verbrauchern in Deutschland in die Geradlinigkeit, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Gesetzgebungsarbeit massiv erschüttert worden ist.

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