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Für ihre klare Absage an einen europäischen Einheitsteig und an die Beschneidung der Werbemöglichkeit für Brot durch die Health Claims-Verordnung der EU hat sich Bayerns LIM Heinrich Traublinger bei Staatsministerin Emilia Müller bedankt.
© Für ihre klare Absage an einen europäischen Einheitsteig und an die Beschneidung der Werbemöglichkeit für Brot durch die Health Claims-Verordnung der EU hat sich Bayerns LIM Heinrich Traublinger bei Staatsministerin Emilia Müller bedankt. Dies entspreche der Intension des Gespräches, das er im Dezember mit der Ministerin geführt habe, so Traublinger. Müller hatte in einer Pressemitteilung vom 8. Januar die Absicht der EU-Kommission, eine Entscheidung über das Festhalten an dem angestrebten maximalen Salzgehalt im Brot von 1 g je 100 g Brot nochmals überdenken zu wollen, als Sieg der Vernunft begrüßt. Müller wörtlich: „Ich gehe davon aus, dass der niedrigere Grenzwert beim Salzgehalt im Brot endgültig vom Tisch ist." Stein des Anstoßes sind die Nährwertprofile für zulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die derzeit in Brüssel auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ausgearbeitet wird. Das Hauptziel dieser Verordnung besteht darin, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Die EU-Kommission lässt sich dabei von wissenschaftlichen Studien leiten, denen zufolge die wiederholte Einnahme von größeren Salzmengen gesundheitsschädlich sein kann. Der LIV hält die daraus abgeleitete Kopplung gesundheitsbezogener Werbeaussagen an einen maximalen Salzgehalt im Brot von 1 g je 100 g Gebäck (statt der üblichen 1,5 bis 1,8 g) für unberechtigt. Im jetzigen Schreiben an Staatsministerin Müller zeigt sich der bayerische Bäckerverband zufrieden, dass die Ministerin die Sorge der Bäcker um den hohen Stellenwert ihres Brotes in der Ernährung teilt und diese Sorge in Brüssel vorgetragen hat.
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LIV dankt Ministerin für ihren Einsastz

Für ihre klare Absage an einen europäischen Einheitsteig und an die Beschneidung der Werbemöglichkeit für Brot durch die Health Claims-Verordnung der EU hat sich Bayerns LIM Heinrich Traublinger bei Staatsministerin Emilia Müller bedankt.

Für ihre klare Absage an einen europäischen Einheitsteig und an die Beschneidung der Werbemöglichkeit für Brot durch die Health Claims-Verordnung der EU hat sich Bayerns LIM Heinrich Traublinger bei Staatsministerin Emilia Müller bedankt. Dies entspreche der Intension des Gespräches, das er im Dezember mit der Ministerin geführt habe, so Traublinger. Müller hatte in einer Pressemitteilung vom 8. Januar die Absicht der EU-Kommission, eine Entscheidung über das Festhalten an dem angestrebten maximalen Salzgehalt im Brot von 1 g je 100 g Brot nochmals überdenken zu wollen, als Sieg der Vernunft begrüßt. Müller wörtlich: „Ich gehe davon aus, dass der niedrigere Grenzwert beim Salzgehalt im Brot endgültig vom Tisch ist.“ Stein des Anstoßes sind die Nährwertprofile für zulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die derzeit in Brüssel auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ausgearbeitet wird. Das Hauptziel dieser Verordnung besteht darin, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Die EU-Kommission lässt sich dabei von wissenschaftlichen Studien leiten, denen zufolge die wiederholte Einnahme von größeren Salzmengen gesundheitsschädlich sein kann. Der LIV hält die daraus abgeleitete Kopplung gesundheitsbezogener Werbeaussagen an einen maximalen Salzgehalt im Brot von 1 g je 100 g Gebäck (statt der üblichen 1,5 bis 1,8 g) für unberechtigt. Im jetzigen Schreiben an Staatsministerin Müller zeigt sich der bayerische Bäckerverband zufrieden, dass die Ministerin die Sorge der Bäcker um den hohen Stellenwert ihres Brotes in der Ernährung teilt und diese Sorge in Brüssel vorgetragen hat.

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