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Im Rahmen einer Gesprächrunde des LIV für das bayerische Bäckerhandwerk zusammen mit der Ministerin für Arbeit, werde zum Thema Ladenschlussregelung keinen Zusatznutzen durch längere Öffnungszeiten erkannt.
© Im Rahmen einer Gesprächrunde des LIV für das bayerische Bäckerhandwerk zusammen mit der Ministerin für Arbeit, werde zum Thema Ladenschlussregelung keinen Zusatznutzen durch längere Öffnungszeiten erkannt. Neue Studien zeigen auf Mit einem klaren Bekenntnis zur aktuell in Bayern geltenden Ladenschlussregelung und zur gesetzlich geregelten Sonntagsruhe hat die Bayerische Staatsministerin für u.a. Arbeit, Christine Haderthauer, den Verbänden der bayerischen Ernährungshandwerke den Rücken gestärkt. Durch ihr Aussage „Ich meine, bis 20 Uhr reicht“ verwies sie auf aktuelle Studien, die belegen, dass längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Nutzen bewirken. Besonders angesichts der Belastung, die längere Öffnungszeiten für die Arbeitnehmer und deren Familien darstellen, warnte sie vor einem ungehemmten Umgang mit Ladenöffnungszeiten. „Geltendes Recht nicht aushöhlen“ Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, unter dessen Leitung die Landesinnungsmeister und Geschäftsführer der bayerischen Bäcker, Konditoren, Metzger, Brauer und Müller diesen Gesprächstermin wahrnahmen, mahnte, dass das geltende Recht auch hinsichtlich der Sonntagsarbeit nicht ausgehöhlt werden dürfe. Er pochte auf die restriktive Handhabung der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen. Einig war sich die Runde auch in der Einschätzung der betrieblichen Belastungen durch fortlaufende Änderungen im Bereich der Sozialversicherung. Volle Unterstützung sagte Haderthauer den Ernährungshandwerken bei ihrem Eintreten für eine praktikable Ausgestaltung der Fahrpersonalverordnung zu.
Verbände

Kein Zusatznutzen zu erkennen

Im Rahmen einer Gesprächrunde des LIV für das bayerische Bäckerhandwerk zusammen mit der Ministerin für Arbeit, werde zum Thema Ladenschlussregelung keinen Zusatznutzen durch längere Öffnungszeiten erkannt.

Im Rahmen einer Gesprächrunde des LIV für das bayerische Bäckerhandwerk zusammen mit der Ministerin für Arbeit, werde zum Thema Ladenschlussregelung keinen Zusatznutzen durch längere Öffnungszeiten erkannt.
Neue Studien zeigen auf
Mit einem klaren Bekenntnis zur aktuell in Bayern geltenden Ladenschlussregelung und zur gesetzlich geregelten Sonntagsruhe hat die Bayerische Staatsministerin für u.a. Arbeit, Christine Haderthauer, den Verbänden der bayerischen Ernährungshandwerke den Rücken gestärkt. Durch ihr Aussage „Ich meine, bis 20 Uhr reicht“ verwies sie auf aktuelle Studien, die belegen, dass längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Nutzen bewirken. Besonders angesichts der Belastung, die längere Öffnungszeiten für die Arbeitnehmer und deren Familien darstellen, warnte sie vor einem ungehemmten Umgang mit Ladenöffnungszeiten.
„Geltendes Recht nicht aushöhlen“
Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, unter dessen Leitung die Landesinnungsmeister und Geschäftsführer der bayerischen Bäcker, Konditoren, Metzger, Brauer und Müller diesen Gesprächstermin wahrnahmen, mahnte, dass das geltende Recht auch hinsichtlich der Sonntagsarbeit nicht ausgehöhlt werden dürfe. Er pochte auf die restriktive Handhabung der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen.
Einig war sich die Runde auch in der Einschätzung der betrieblichen Belastungen durch fortlaufende Änderungen im Bereich der Sozialversicherung. Volle Unterstützung sagte Haderthauer den Ernährungshandwerken bei ihrem Eintreten für eine praktikable Ausgestaltung der Fahrpersonalverordnung zu.

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