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Der Deutsche Kaffeeverband erwartet einen Bußgeldbescheid vom Bundeskartellamt. Die Behörde legt dem Verband zur Last, Anfang des Jahres 2005 mit einer Pressemitteilung ein Kartell von Kaffeeunternehmen gefördert zu haben.
© Der Deutsche Kaffeeverband erwartet nach eigenen Aussagen in den nächsten Tagen einen Bußgeldbescheid vom Bundeskartellamt in einer Größenordnung von voraussichtlich bis zu 90.000 Euro. Die Behörde legt dem Verband zur Last, Anfang des Jahres 2005 mit einer Pressemitteilung ein Kartell von Kaffeeunternehmen gefördert zu haben. Die Pressemitteilung vom Februar 2005 lautete: „Kaffeepreiserhöhung im Außer-Haus-Bereich kurzfristig erwartet – Die Kaffeepreise im deutschen Außer-Haus-Markt sind seit 2000 stabil geblieben, während die Rohkaffeenotierungen jedoch im Vergleichszeitraum um mehr als 35% angestiegen sind. Diese Rohkaffeepreissteigerungen und die weiteren Erhöhungen im Verpackungsbereich (z.B. Folien), die auf dem Rohölpreis basieren, sowie Energie- und Personalkosten, die explodierenden Frachtkosten im Seeverkehr und andere Transportsektionen, machen schon lange eine Preiserhöhung notwendig. Um den Qualitätsstandard für den Konsumenten zu erhalten, kann sich die deutsche Kaffeewirtschaft auch im Außer-Haus-Bereich einer Preiserhöhung kurzfristig nicht entziehen. Der Deutsche Kaffee-Verband rechnet daher kurzfristig auch mit einer Kaffeepreiserhöhung in diesem Bereich in einer Größenordnung, wie sie derzeit im Handel vollzogen wird.“ Rat: Leitlinien einführen Der Kaffeeverband kann nicht ausschließen, dass im Zusammenhang mit der Herausgabe dieser Pressemitteilung in der Vergangenheit rechtswidriges Verhalten erfolgt ist und wird daher keine Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen. Die damalige Hauptgeschäftsführung habe aus Unwissenheit gehandelt und die kartellrechtliche Problematik dieser Pressemitteilung nicht erkannt. Die heutige Hauptgeschäftsführung und der Vorstand des Verbandes bedauern den Sachverhalt, zumal bereits vor dem Bekanntwerden der Ermittlungen ein „Compliance Programm“ zur Sicherstellung der rechtmäßigen Verbandsarbeit eingeführt wurde. Der Deutsche Kaffeeverband empfiehlt aufgrund der eigenen Erfahrung anderen Verbänden, sämtliche Aktivitäten mit äußerster Sorgfalt auf kartellrechtliche Relevanz zu prüfen und interne Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise Leitlinien einzuführen.
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Kaffeeverband erwartet Kartellbußgeldbescheid

Der Deutsche Kaffeeverband erwartet einen Bußgeldbescheid vom Bundeskartellamt. Die Behörde legt dem Verband zur Last, Anfang des Jahres 2005 mit einer Pressemitteilung ein Kartell von Kaffeeunternehmen gefördert zu haben.

Der Deutsche Kaffeeverband erwartet nach eigenen Aussagen in den nächsten Tagen einen Bußgeldbescheid vom Bundeskartellamt in einer Größenordnung von voraussichtlich bis zu 90.000 Euro. Die Behörde legt dem Verband zur Last, Anfang des Jahres 2005 mit einer Pressemitteilung ein Kartell von Kaffeeunternehmen gefördert zu haben.

Die Pressemitteilung vom Februar 2005 lautete:
„Kaffeepreiserhöhung im Außer-Haus-Bereich kurzfristig erwartet – Die Kaffeepreise im deutschen Außer-Haus-Markt sind seit 2000 stabil geblieben, während die Rohkaffeenotierungen jedoch im Vergleichszeitraum um mehr als 35% angestiegen sind.
Diese Rohkaffeepreissteigerungen und die weiteren Erhöhungen im Verpackungsbereich (z.B. Folien), die auf dem Rohölpreis basieren, sowie Energie- und Personalkosten, die explodierenden Frachtkosten im Seeverkehr und andere Transportsektionen, machen schon lange eine Preiserhöhung notwendig. Um den Qualitätsstandard für den Konsumenten zu erhalten, kann sich die deutsche Kaffeewirtschaft auch im Außer-Haus-Bereich einer Preiserhöhung kurzfristig nicht entziehen. Der Deutsche Kaffee-Verband rechnet daher kurzfristig auch mit einer Kaffeepreiserhöhung in diesem Bereich in einer Größenordnung, wie sie derzeit im Handel vollzogen wird.“

Rat: Leitlinien einführen
Der Kaffeeverband kann nicht ausschließen, dass im Zusammenhang mit der Herausgabe dieser Pressemitteilung in der Vergangenheit rechtswidriges Verhalten erfolgt ist und wird daher keine Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen. Die damalige Hauptgeschäftsführung habe aus Unwissenheit gehandelt und die kartellrechtliche Problematik dieser Pressemitteilung nicht erkannt. Die heutige Hauptgeschäftsführung und der Vorstand des Verbandes bedauern den Sachverhalt, zumal bereits vor dem Bekanntwerden der Ermittlungen ein „Compliance Programm“ zur Sicherstellung der rechtmäßigen Verbandsarbeit eingeführt wurde. Der Deutsche Kaffeeverband empfiehlt aufgrund der eigenen Erfahrung anderen Verbänden, sämtliche Aktivitäten mit äußerster Sorgfalt auf kartellrechtliche Relevanz zu prüfen und interne Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise Leitlinien einzuführen.

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