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Aus dem Handwerk sind in den ersten 100 Tagen zahlreiche Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bekannt geworden – das vermeldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
© ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke kritisierte in Medieninterviews: „Es stellt sich eine Kultur des Misstrauens ein." Die zahlreichen Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes in den ersten 100 Tagen riefen daher dringend nach Korrekturen. Der Zentralverband hat angekündigt, hier auf die Zusage der Bundeskanzlerin zu setzen, nach Ostern tätig werden zu wollen. Mit den umfassenden Dokumentationspflichten zum Mindestlohn stelle der Gesetzgeber zehntausende Familienbetriebe im Handwerk unter Generalverdacht, die zudem mit „umfassenden und teilweise unsinnigen Dokumentationspflichten belastet" würden. Unter Generalverdacht gestellt
Familienbetriebe des Bäcker- und Konditorenhandwerks müssten verdachtsunabhängig mit dem Besuch schwer bewaffneter Zöllner rechnen und fürchteten um den Ruf ihrer Betriebe bei den Kunden, zumal wenig bekannt ist, dass laut Mindestlohngesetz auch ohne Verdacht kontrolliert wird. Hier gelte es, auf den Zoll einzuwirken, in Friseursalon oder Bäckereifiliale nicht aufzutreten „wie bei der Verfolgung organisierter Kriminalität auf einer Großbaustelle". Gravierende Auswirkungen habe darüber hinaus auch die Generalunternehmerhaftung im Mindestlohngesetz. „Wir registrieren, dass sich hier eine Kultur des Misstrauens einstellt. Handwerksbetriebe werden von ihren gewerblichen Auftraggebern mit Freistellungserklärungen konfrontiert, die teilweise Forderungen nach Bankbürgschaften enthalten, in bis zu sechsstelliger Höhe. Damit sind kleinere Betriebe des Handwerks überfordert. Ihnen droht der Verlust lukrativer Aufträge. Das kann Existenzen bedrohen."
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Korrekturen am MiLoG

Aus dem Handwerk sind in den ersten 100 Tagen zahlreiche Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bekannt geworden – das vermeldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke kritisierte in Medieninterviews: „Es stellt sich eine Kultur des Misstrauens ein." Die zahlreichen Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes in den ersten 100 Tagen riefen daher dringend nach Korrekturen. Der Zentralverband hat angekündigt, hier auf die Zusage der Bundeskanzlerin zu setzen, nach Ostern tätig werden zu wollen. Mit den umfassenden Dokumentationspflichten zum Mindestlohn stelle der Gesetzgeber zehntausende Familienbetriebe im Handwerk unter Generalverdacht, die zudem mit „umfassenden und teilweise unsinnigen Dokumentationspflichten belastet" würden.
Unter Generalverdacht gestellt
Familienbetriebe des Bäcker- und Konditorenhandwerks müssten verdachtsunabhängig mit dem Besuch schwer bewaffneter Zöllner rechnen und fürchteten um den Ruf ihrer Betriebe bei den Kunden, zumal wenig bekannt ist, dass laut Mindestlohngesetz auch ohne Verdacht kontrolliert wird. Hier gelte es, auf den Zoll einzuwirken, in Friseursalon oder Bäckereifiliale nicht aufzutreten „wie bei der Verfolgung organisierter Kriminalität auf einer Großbaustelle". Gravierende Auswirkungen habe darüber hinaus auch die Generalunternehmerhaftung im Mindestlohngesetz. „Wir registrieren, dass sich hier eine Kultur des Misstrauens einstellt. Handwerksbetriebe werden von ihren gewerblichen Auftraggebern mit Freistellungserklärungen konfrontiert, die teilweise Forderungen nach Bankbürgschaften enthalten, in bis zu sechsstelliger Höhe. Damit sind kleinere Betriebe des Handwerks überfordert. Ihnen droht der Verlust lukrativer Aufträge. Das kann Existenzen bedrohen."

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