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Das vom Bundestag unverändert beschlossene Gentechnik-Gesetz trägt nach Ansicht des Verbandes Deutscher Mühlen (VDM) zur Verbrauchertäuschung bei und benachteiligt pflanzliche Lebensmittel in unzumutbarer Weise.
© Das vom Bundestag unverändert beschlossene Gentechnik-Gesetz trägt nach Ansicht des Verbandes Deutscher Mühlen (VDM) zur Verbrauchertäuschung bei und benachteiligt pflanzliche Lebensmittel in unzumutbarer Weise. Zukünftig dürfen tierische Produkte schon dann das Label „ohne Gentechnik“ tragen, wenn Futtermittel verwendet wurden, die keiner Gentechnik-Kennzeichnungspflicht unterliegen. Bis zu 0,9% gentechnisch veränderte Organismen dürfen enthalten sein, wenn diese zufällig oder technisch nicht vermeidbar sind. Zudem ist in der Fütterung der Einsatz gentechnisch veränderter Stoffe, wie Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder Futtermittelzusatzstoffe, grundsätzlich erlaubt. „Diese Aufweichung widerspricht klar der Verbrauchererwartung, dass Lebensmittel die Bezeichnung ,ohne Gentechnik’ nur dann tragen, wenn bei ihnen jegliche Berührung mit der Gentechnik auszuschließen ist“, so der VDM. „Die ,ohne Gentechnik’-Kennzeichnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs benachteiligt darüber hinaus pflanzliche Lebensmittel in unzulässiger Weise, denn die Herstellungsbedingungen sind in vielen Fällen gleich.“ Besielsweise gebe es kein genverändertes Brotgetreide (Weizen und Roggen), somit auch kein genverändertes Getreidemehl. Trotzdem sei diesen Lebensmitteln die „ohne Gentechnik"-Kennzeichnung verschlossen, weil es sich angeblich um eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten" handelt. „Es kann nicht sein, dass tierische Lebensmittel von großzügigen Ausnahmen bei der ,ohne Gentechnik’-Kennzeichnung profitieren, während bei pflanzlichen Lebensmitteln ohne jegliche Gentechnik diese Kennzeichnung nicht möglich ist. Da in beiden Fällen ein Nachweis von GVO-Spuren im Endprodukt nicht möglich ist, sind Rechtsunsicherheiten bei der Lebensmittelüberwachung vorprogrammiert", kritisiert Hauptgeschäftsführer Manfred Weizbauer das Gesetz. „Schließlich ist das überstürzte Verfahren bei dieser Gesetzesänderung scharf zu kritisieren, das keine ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme der Wirtschaft bot.“
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„Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung benachteiligt pflanzliche Lebensmittel

Das vom Bundestag unverändert beschlossene Gentechnik-Gesetz trägt nach Ansicht des Verbandes Deutscher Mühlen (VDM) zur Verbrauchertäuschung bei und benachteiligt pflanzliche Lebensmittel in unzumutbarer Weise.

Das vom Bundestag unverändert beschlossene Gentechnik-Gesetz trägt nach Ansicht des Verbandes Deutscher Mühlen (VDM) zur Verbrauchertäuschung bei und benachteiligt pflanzliche Lebensmittel in unzumutbarer Weise. Zukünftig dürfen tierische Produkte schon dann das Label „ohne Gentechnik“ tragen, wenn Futtermittel verwendet wurden, die keiner Gentechnik-Kennzeichnungspflicht unterliegen. Bis zu 0,9% gentechnisch veränderte Organismen dürfen enthalten sein, wenn diese zufällig oder technisch nicht vermeidbar sind. Zudem ist in der Fütterung der Einsatz gentechnisch veränderter Stoffe, wie Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder Futtermittelzusatzstoffe, grundsätzlich erlaubt. „Diese Aufweichung widerspricht klar der Verbrauchererwartung, dass Lebensmittel die Bezeichnung ,ohne Gentechnik’ nur dann tragen, wenn bei ihnen jegliche Berührung mit der Gentechnik auszuschließen ist“, so der VDM. „Die ,ohne Gentechnik’-Kennzeichnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs benachteiligt darüber hinaus pflanzliche Lebensmittel in unzulässiger Weise, denn die Herstellungsbedingungen sind in vielen Fällen gleich.“ Besielsweise gebe es kein genverändertes Brotgetreide (Weizen und Roggen), somit auch kein genverändertes Getreidemehl. Trotzdem sei diesen Lebensmitteln die „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung verschlossen, weil es sich angeblich um eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ handelt. „Es kann nicht sein, dass tierische Lebensmittel von großzügigen Ausnahmen bei der ,ohne Gentechnik’-Kennzeichnung profitieren, während bei pflanzlichen Lebensmitteln ohne jegliche Gentechnik diese Kennzeichnung nicht möglich ist. Da in beiden Fällen ein Nachweis von GVO-Spuren im Endprodukt nicht möglich ist, sind Rechtsunsicherheiten bei der Lebensmittelüberwachung vorprogrammiert“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Manfred Weizbauer das Gesetz. „Schließlich ist das überstürzte Verfahren bei dieser Gesetzesänderung scharf zu kritisieren, das keine ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme der Wirtschaft bot.“

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