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Die von der Bundesregierung im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung ursprünglich geplante Registrierkassenpflicht für Bäckereien wird nicht kommen.
© Die von der Bundesregierung im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung ursprünglich geplante Registrierkassenpflicht für Bäckereien wird nicht kommen. Vorgesehen war, dass die Betriebe künftig die einzelnen Buchungen mittels einer Signaturfeststellungseinheit (Smart Card) kryptografisch signieren, die Summen der Journaldaten in einem gesonderten Datensicherungsspeicher ablegen und über jede Buchung einen gedruckter Buchungsbeleg zu erstellen. Hiergegen hatte sich der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk in einem persönlichen Schreiben an Bayerns Finanzminister Erwin Huber unter Verweis auf die immensen Kosten mit Nachdruck gewehrt. Flankenschutz bekam der LIV auf Bundesebene u.a. vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und auch vom ZDH.Das Bundeskabinett hat nun die Gesetzesnovelle ohne die umstrittenen Kassenbestimmungen verabschiedet. Damit ist es der Verbandsorganisation gelungen, den Betrieben des Bäcker- und Konditorenhandwerks Kosten für die Neuanschaffung in Höhe von bis zu einer halben Milliarde Euro zu ersparen.In seinem Schreiben bezeichnete der bayerische Verband die anvisierte Vorschrift als „einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in die unternehmerische Entscheidungssphäre". Er verwies darauf, dass der für die Umstellung auf elektronisch bzw. PC-gestützte Registrierkassen aufzuwendende Betrag dringend zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze benötigt werde. Darüber hinaus werde die infolge der personellen Zuordnung der Buchungen eintretende Verkomplizierung des Abrechnungsvorgangs weitere Kosten und Unwägbarkeiten verursachen. LIM Heinrich Traublinger wörtlich: „Es ist – bei allem Verständnis und aller Unterstützung für konkrete Schritte zur wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit und deren Folgen – schlichtweg nicht hinnehmbar, wenn dies auf dem Rücken jener Betriebe geschieht, die sich tagein tagaus an die Vorschriften der Gesetze halten und sich auch nicht durch die ausufernde Flut immer neuer Bestimmungen entmutigen lassen. " Deshalb ersuchte der Verband den Minister, der geplanten Änderung der Abgabenordnung auf Bundesebene den entschiedenen Widerstand der Bayerischen Staatsregierung entgegenzubringen – mit Erfolg!
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Kein Zwang zu elektronischen Registrierkassen

Die von der Bundesregierung im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung ursprünglich geplante Registrierkassenpflicht für Bäckereien wird nicht kommen.

Die von der Bundesregierung im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung ursprünglich geplante Registrierkassenpflicht für Bäckereien wird nicht kommen. Vorgesehen war, dass die Betriebe künftig die einzelnen Buchungen mittels einer Signaturfeststellungseinheit (Smart Card) kryptografisch signieren, die Summen der Journaldaten in einem gesonderten Datensicherungsspeicher ablegen und über jede Buchung einen gedruckter Buchungsbeleg zu erstellen. Hiergegen hatte sich der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk in einem persönlichen Schreiben an Bayerns Finanzminister Erwin Huber unter Verweis auf die immensen Kosten mit Nachdruck gewehrt. Flankenschutz bekam der LIV auf Bundesebene u.a. vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und auch vom ZDH.Das Bundeskabinett hat nun die Gesetzesnovelle ohne die umstrittenen Kassenbestimmungen verabschiedet. Damit ist es der Verbandsorganisation gelungen, den Betrieben des Bäcker- und Konditorenhandwerks Kosten für die Neuanschaffung in Höhe von bis zu einer halben Milliarde Euro zu ersparen.In seinem Schreiben bezeichnete der bayerische Verband die anvisierte Vorschrift als „einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in die unternehmerische Entscheidungssphäre“. Er verwies darauf, dass der für die Umstellung auf elektronisch bzw. PC-gestützte Registrierkassen aufzuwendende Betrag dringend zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze benötigt werde. Darüber hinaus werde die infolge der personellen Zuordnung der Buchungen eintretende Verkomplizierung des Abrechnungsvorgangs weitere Kosten und Unwägbarkeiten verursachen. LIM Heinrich Traublinger wörtlich: „Es ist – bei allem Verständnis und aller Unterstützung für konkrete Schritte zur wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit und deren Folgen – schlichtweg nicht hinnehmbar, wenn dies auf dem Rücken jener Betriebe geschieht, die sich tagein tagaus an die Vorschriften der Gesetze halten und sich auch nicht durch die ausufernde Flut immer neuer Bestimmungen entmutigen lassen. “ Deshalb ersuchte der Verband den Minister, der geplanten Änderung der Abgabenordnung auf Bundesebene den entschiedenen Widerstand der Bayerischen Staatsregierung entgegenzubringen – mit Erfolg!

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