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Per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen deutsche Landwirte künftig keine Sonderabgaben mehr zahlen, mit denen der Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft seit Jahrzehnten finanziert wird.
© Per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen deutsche Landwirte künftig keine Sonderabgaben mehr zahlen, mit denen der Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft seit Jahrzehnten finanziert wird.Durch die Abgabenpflicht werde seit 2002 unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Landwirte und Lebensmittelbetriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, entschied das BVG am 3. Februar (Az: 2 BvL 54/06).Schwierige Zeiten für die ExportförderungNach 40 Jahren wird der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) damit die Finanzierungsbasis entzogen; ihre Zukunft ist fraglich. Bislang verfügte die landwirtschaftliche Marketingorganisation mit Sitz in Bonn jährlich über rund 88 Mio. Euro, zeichnete beispielsweise hochwertige Lebensmittel mit einem Gütezeichen aus und förderte den Export deutscher Agrarerzeugnisse. Die EU-Kommission hatte erst kürzlich ihre Zustimmung zu weiteren fünf Jahren Absatzförderung signalisiert. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner bedauerte das Urteil, von dem auch die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) betroffen ist. Es müsse nun geprüft werden, ob und welche Möglichkeiten blieben, auch künftig den Absatz im In- und Ausland zu fördern. Vor einer Gesetzesänderung will das Ministerium aber die Urteilsbegründung abwarten.
Verbände

BVG entzieht CMA Finanzierungsbasis

Per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen deutsche Landwirte künftig keine Sonderabgaben mehr zahlen, mit denen der Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft seit Jahrzehnten finanziert wird.

Per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen deutsche Landwirte künftig keine Sonderabgaben mehr zahlen, mit denen der Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft seit Jahrzehnten finanziert wird.Durch die Abgabenpflicht werde seit 2002 unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Landwirte und Lebensmittelbetriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, entschied das BVG am 3. Februar (Az: 2 BvL 54/06).Schwierige Zeiten für die ExportförderungNach 40 Jahren wird der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) damit die Finanzierungsbasis entzogen; ihre Zukunft ist fraglich. Bislang verfügte die landwirtschaftliche Marketingorganisation mit Sitz in Bonn jährlich über rund 88 Mio. Euro, zeichnete beispielsweise hochwertige Lebensmittel mit einem Gütezeichen aus und förderte den Export deutscher Agrarerzeugnisse. Die EU-Kommission hatte erst kürzlich ihre Zustimmung zu weiteren fünf Jahren Absatzförderung signalisiert. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner bedauerte das Urteil, von dem auch die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) betroffen ist. Es müsse nun geprüft werden, ob und welche Möglichkeiten blieben, auch künftig den Absatz im In- und Ausland zu fördern. Vor einer Gesetzesänderung will das Ministerium aber die Urteilsbegründung abwarten.

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