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Die Firma Dreidoppel arbeitet seit anderthalb Jahren daran, die so genannten AZO Farben aus dem Sortiment zu nehmen. Bereits heute werden keine Produkte mehr mit diesem Farbstoff ausgeliefert.
© Die Firma Dreidoppel arbeitet seit anderthalb Jahren daran, die so genannten AZO Farben aus dem Sortiment zu nehmen. Bereits heute werden keine Produkte mehr mit diesem Farbstoff ausgeliefert. Warnhinweise für Farbstoffe Lebensmittel, die diese Farbstoffe enthalten, müssen ab dem 20. Juli 2010 mit einem Warnhinweis auf dem Etikett – oder bei loser Ware per Warnhinweis an der Theke – kenntlich gemacht werden. Wie zum Beispiel bei der Verwendung von E110 Gelborange S: „ Gelborange S kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ Diese Farbstoffe bekommen den Warnhinweis: E 110 Gelborange S E104 Chinolingelb E112 Azorubin E129 Allurarot AC E102 Tartrazin E124 Cochenillerot A Die Umstellung betrifft hauptsächlich den Lebensmittelhandel. Farben der „Plus-Linie“ Dreidoppel bietet seit Mitte Mai vier neue Farbstoffe in einer 1-kg-Flasche an: „Erdbeerrot Plus“, „Kirschrot Plus“, „Pistaziengrün Plus“ und „Eigelbgrün Plus“. Diese müssen nicht mit dem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Die neuen Farben der „Plus-Linie“ unterliegen weiterhin der gültigen Deklarationspflicht von Produkten, die mit Lebensmittelfarbe gefärbt werden. Die gefärbten Produkte müssen mit dem Hinweis „mit Farbstoff“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich informiert Dreidoppel mit einer Informationsbroschüre über diese rechtlichen Bestimmungen. www.dreidoppel.de
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Farbenfroh ohne AZO

Die Firma Dreidoppel arbeitet seit anderthalb Jahren daran, die so genannten AZO Farben aus dem Sortiment zu nehmen. Bereits heute werden keine Produkte mehr mit diesem Farbstoff ausgeliefert.

Die Firma Dreidoppel arbeitet seit anderthalb Jahren daran, die so genannten AZO Farben aus dem Sortiment zu nehmen. Bereits heute werden keine Produkte mehr mit diesem Farbstoff ausgeliefert.

Warnhinweise für Farbstoffe
Lebensmittel, die diese Farbstoffe enthalten, müssen ab dem 20. Juli 2010 mit einem Warnhinweis auf dem Etikett – oder bei loser Ware per Warnhinweis an der Theke – kenntlich gemacht werden. Wie zum Beispiel bei der Verwendung von E110 Gelborange S: „ Gelborange S kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ Diese Farbstoffe bekommen den Warnhinweis:
E 110 Gelborange S
E104 Chinolingelb
E112 Azorubin
E129 Allurarot AC
E102 Tartrazin
E124 Cochenillerot A
Die Umstellung betrifft hauptsächlich den Lebensmittelhandel.

Farben der „Plus-Linie“
Dreidoppel bietet seit Mitte Mai vier neue Farbstoffe in einer 1-kg-Flasche an: „Erdbeerrot Plus“, „Kirschrot Plus“, „Pistaziengrün Plus“ und „Eigelbgrün Plus“. Diese müssen nicht mit dem Warnhinweis gekennzeichnet werden.

Die neuen Farben der „Plus-Linie“ unterliegen weiterhin der gültigen Deklarationspflicht von Produkten, die mit Lebensmittelfarbe gefärbt werden. Die gefärbten Produkte müssen mit dem Hinweis „mit Farbstoff“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich informiert Dreidoppel mit einer Informationsbroschüre über diese rechtlichen Bestimmungen. www.dreidoppel.de

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