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Auf seiner Mitgliederversammlung in Verden beschloss der BIV Niedersachsen/Bremen seine neue Satzung. Die BGN-Beitragsordnung und das Verbandsmarketing waren weitere zentrale Themen.
© Auf seiner Mitgliederversammlung in Verden beschloss der BIV Niedersachsen/Bremen seine neue Satzung. Die BGN-Beitragsordnung und das Verbandsmarketing waren weitere zentrale Themen.Es waren juristische Feinheiten, an denen im Frühjahr die Verabschiedung der neuen Satzung scheiterte. Inzwischen hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde des BIV Niedersachsen/Bremen die neuen Formulierungen akzeptiert, und in einer Mitgliederversammlung nahmen jetzt die BIV-Delegierten einstimmig die Änderungen an.Heftige Diskussion um BeitragsordnungZweites wichtiges Thema der Versammlung war die Änderung der Beitragsordnung. Schon lange hatte es damit Probleme gegeben, dass die Lohnsumme, wie sie bei der Berufsgenossenschaft BGN ermittelt wird, für den Beitragsschlüssel herangezogen wurde. Von 2009 an könne die BGN die Lohndaten der Innungsbetriebe gar nicht mehr differenziert zur Verfügung stellen, berichtete Landesinnungsmeister (LIM) Karl-Heinz Wohlgemuth.Der BIV-Vorstand stellte daher einen neuen Berechnungsschlüssel für den Verbandsbeitrag vor, der bei den Delegierten grundsätzlich auf Zustimmung traf. Die Innungen melden demnach direkt dem BIV zum einen die Anzahl ihrer Mitgliedsbetriebe, zum anderen die Anzahl der Filialen bzw. Verkaufsstellen im Innungsbezirk. Der Mitgliedsbeitrag, den eine Innung an den Innungsverband zahlt, soll sich folglich aus einem Hauptbeitrag pro Betrieb und einem Zusatzbeitrag für Filialen zusammensetzen.Die Delegierten beauftragten den BIV-Vorstand, mit Beispielrechnungen verschiedene Modelle einer prozentualen Aufteilung der Beitragsbestandteile zu erarbeiten, so dass möglichst schon die nächste Delegiertenversammlung die neue Beitragsordnung beschließen kann.Premiere für den „Niedersächsischen Bäckertag"Mit der Mitgliederversammlung hatte der BIV seinen ersten „Niedersächsischen Bäckertag" verbunden. Diese neue Informationsveranstaltung soll zwischen den Verbandstagen Innungen und Mitgliedsbetriebe noch besser in die Branchenkommunikation einbinden.Als heißes Thema entpuppte sich erneut das Verbandsmarketing desZentralverbandes: Mehrere Teilnehmer kritisierten die Höhe der Verbandsabgabe an die Werbegemeinschaft des Bäckerhandwerks. Die Werbemaßnahmen und -materialien – Fernseh-Spots und Filme zur Image- und Nachwuchsförderung – fanden zwar Anklang, ihnen fehle nach Meinung von Versammlungsteilnehmern jedoch die Abgrenzung gegenüber Betrieben, die als Handwerksbäcker aufträten, sich aber nicht der Handwerksorganisation der Bäcker angeschlossen hätten.
Innungen

Korrektur der Verbandssatzung beschlossen

Auf seiner Mitgliederversammlung in Verden beschloss der BIV Niedersachsen/Bremen seine neue Satzung. Die BGN-Beitragsordnung und das Verbandsmarketing waren weitere zentrale Themen.

Auf seiner Mitgliederversammlung in Verden beschloss der BIV Niedersachsen/Bremen seine neue Satzung. Die BGN-Beitragsordnung und das Verbandsmarketing waren weitere zentrale Themen.Es waren juristische Feinheiten, an denen im Frühjahr die Verabschiedung der neuen Satzung scheiterte. Inzwischen hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde des BIV Niedersachsen/Bremen die neuen Formulierungen akzeptiert, und in einer Mitgliederversammlung nahmen jetzt die BIV-Delegierten einstimmig die Änderungen an.Heftige Diskussion um BeitragsordnungZweites wichtiges Thema der Versammlung war die Änderung der Beitragsordnung. Schon lange hatte es damit Probleme gegeben, dass die Lohnsumme, wie sie bei der Berufsgenossenschaft BGN ermittelt wird, für den Beitragsschlüssel herangezogen wurde. Von 2009 an könne die BGN die Lohndaten der Innungsbetriebe gar nicht mehr differenziert zur Verfügung stellen, berichtete Landesinnungsmeister (LIM) Karl-Heinz Wohlgemuth.Der BIV-Vorstand stellte daher einen neuen Berechnungsschlüssel für den Verbandsbeitrag vor, der bei den Delegierten grundsätzlich auf Zustimmung traf. Die Innungen melden demnach direkt dem BIV zum einen die Anzahl ihrer Mitgliedsbetriebe, zum anderen die Anzahl der Filialen bzw. Verkaufsstellen im Innungsbezirk. Der Mitgliedsbeitrag, den eine Innung an den Innungsverband zahlt, soll sich folglich aus einem Hauptbeitrag pro Betrieb und einem Zusatzbeitrag für Filialen zusammensetzen.Die Delegierten beauftragten den BIV-Vorstand, mit Beispielrechnungen verschiedene Modelle einer prozentualen Aufteilung der Beitragsbestandteile zu erarbeiten, so dass möglichst schon die nächste Delegiertenversammlung die neue Beitragsordnung beschließen kann.Premiere für den „Niedersächsischen Bäckertag“Mit der Mitgliederversammlung hatte der BIV seinen ersten „Niedersächsischen Bäckertag“ verbunden. Diese neue Informationsveranstaltung soll zwischen den Verbandstagen Innungen und Mitgliedsbetriebe noch besser in die Branchenkommunikation einbinden.Als heißes Thema entpuppte sich erneut das Verbandsmarketing desZentralverbandes: Mehrere Teilnehmer kritisierten die Höhe der Verbandsabgabe an die Werbegemeinschaft des Bäckerhandwerks. Die Werbemaßnahmen und -materialien – Fernseh-Spots und Filme zur Image- und Nachwuchsförderung – fanden zwar Anklang, ihnen fehle nach Meinung von Versammlungsteilnehmern jedoch die Abgrenzung gegenüber Betrieben, die als Handwerksbäcker aufträten, sich aber nicht der Handwerksorganisation der Bäcker angeschlossen hätten.

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