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Mit Hilfe der EU-Kommission wollen Bayerns Bäcker verhindern, dass die am 21. Februar vom Bundestag verabschiedete 5. Novelle der Verpackungsverordnung, sie zur Lizenzierung ihrer Serviceverpackungen zwingt.
© Mit Hilfe der EU-Kommission wollen Bayerns Bäcker verhindern, dass die am 21. Februar vom Bundestag verabschiedete 5. Novelle der Verpackungsverordnung, sie zur Lizenzierung ihrer Serviceverpackungen zwingt. Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger hat in einem Schreiben an Petra Erler, Kabinettschefin von EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, darum ersucht, die Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke aus dem Geltungsbereich der Europäischen Verpackungsrichtlinie herauszunehmen. Dann wäre der Weg geebnet, um auch auf Bundesebene die Lebensmittelhandwerke vor dem Lizenzierungszwang schützen zu können.Traublinger verwies auf die vom Bäckerhandwerk wiederholt vorgebrachten Argumente gegen eine Zwangslizenzierung, die zwar im politischen Raum gehört wurden, aber sich leider nicht im Ergebnis der Beratungen niedergeschlagen haben. Allerdings habe der Bundesrat ausreichend Bedenken gegen die Novellierung gehabt, denn er hat trotz seiner letztendlichen Zustimmung zur 5. Novelle die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich kurzfristig auf europäischer Ebene für eine Herausnahme von Serviceverpackungen aus dem Geltungsbereich der Verpackungsrichtlinie einzusetzen. Dieser Vorgang bringe laut Traublinger zum Ausdruck, dass die Sachargumente des Bäckerhandwerks unbestritten, aber offensichtlich in der gegenwärtigen Konstellation politisch nicht durchsetzbar seien.Um eine Manifestierung der Rechtslage bzw. eine zeitliche Verschleppung der Problemlösung zu verhindern, soll Brüssel helfen: „Unsere Hoffnungen ruhen darauf, das über die Änderung der Europäischen Verpackungsrichtlinie die zum 1. Januar 2009 drohenden Belastungen verhindert werden können", erklärte Traublinger. Ohne eine solche europäische Lösung würde die 5. Novelle der Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Innungen

Bayerns Bäcker setzen auf Hilfe der EU

Mit Hilfe der EU-Kommission wollen Bayerns Bäcker verhindern, dass die am 21. Februar vom Bundestag verabschiedete 5. Novelle der Verpackungsverordnung, sie zur Lizenzierung ihrer Serviceverpackungen zwingt.

Mit Hilfe der EU-Kommission wollen Bayerns Bäcker verhindern, dass die am 21. Februar vom Bundestag verabschiedete 5. Novelle der Verpackungsverordnung, sie zur Lizenzierung ihrer Serviceverpackungen zwingt. Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger hat in einem Schreiben an Petra Erler, Kabinettschefin von EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, darum ersucht, die Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke aus dem Geltungsbereich der Europäischen Verpackungsrichtlinie herauszunehmen. Dann wäre der Weg geebnet, um auch auf Bundesebene die Lebensmittelhandwerke vor dem Lizenzierungszwang schützen zu können.Traublinger verwies auf die vom Bäckerhandwerk wiederholt vorgebrachten Argumente gegen eine Zwangslizenzierung, die zwar im politischen Raum gehört wurden, aber sich leider nicht im Ergebnis der Beratungen niedergeschlagen haben. Allerdings habe der Bundesrat ausreichend Bedenken gegen die Novellierung gehabt, denn er hat trotz seiner letztendlichen Zustimmung zur 5. Novelle die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich kurzfristig auf europäischer Ebene für eine Herausnahme von Serviceverpackungen aus dem Geltungsbereich der Verpackungsrichtlinie einzusetzen. Dieser Vorgang bringe laut Traublinger zum Ausdruck, dass die Sachargumente des Bäckerhandwerks unbestritten, aber offensichtlich in der gegenwärtigen Konstellation politisch nicht durchsetzbar seien.Um eine Manifestierung der Rechtslage bzw. eine zeitliche Verschleppung der Problemlösung zu verhindern, soll Brüssel helfen: „Unsere Hoffnungen ruhen darauf, das über die Änderung der Europäischen Verpackungsrichtlinie die zum 1. Januar 2009 drohenden Belastungen verhindert werden können“, erklärte Traublinger. Ohne eine solche europäische Lösung würde die 5. Novelle der Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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