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Bayern hält zwar an einer farblichen Unterlegung von Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln fest, spricht sich aber gegen die verpflichtende Kennzeichnung der Nährwerte loser Ware aus.
© Bayern hält zwar an einer farblichen Unterlegung von Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln fest, spricht sich aber gegen die verpflichtende Kennzeichnung der Nährwerte loser Ware aus. Anlass war der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Verbraucherinformationsverordnung. Das bayerische Verbraucherschutzministerium teilte dem Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk mit, dass die Nährwertkennzeichnung in grafisch und farblich unterlegter Form geschehen soll. „Psychologische Schwarz-Weiß-Malerei“ LIM Heinrich Traublinger, Mdl, ist jedoch der Meinung, dass eine Farbunterlegung mit den Ampelfarben eine nicht zu verantwortende Vereinfachung der Kundenentscheidung bewirkt, die die Lebensmittel in vermeintlich ungesunde (rot) und gesunde (grün) unterteilt. Traublinger: „Diese Art der Darstellung ist eine psychologische Schwarz-Weiß-Malerei, die den Anforderungen an eine vielseitige, abwechslungsreiche und damit ausgewogene Ernährung in keiner Weise gerecht wird.“ Das bayerische Verbraucherschutzministerium berief sich daraufhin auf eine Umfrage des Bundesernährungsministeriums, laut der die meisten Verbraucher eine Farbkennzeichnung befürworten würden. Farben erleichtern Erkennbarkeit Bayern habe das Säulenmodell entwickelt, damit die objektiven Informationen über die Nährwerte nach wie vor im Vordergrund stehen. Die farbliche Unterlegung sollen lediglich die leichtere Erkennbarkeit verbessert. Gleichzeitig verwies das bayerische Ministerium darauf, dass der Bundesrat jene im EU-Verordnungsvorschlag vorgeschriebene Pflichtkennzeichnung befürwortet, die bei loser Ware allein auf Parameter wie Allergene beschränkt bleiben soll.
Innungen

Schwarz-Weiß-Malerei bei Nährwertangaben

Bayern hält zwar an einer farblichen Unterlegung von Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln fest, spricht sich aber gegen die verpflichtende Kennzeichnung der Nährwerte loser Ware aus.

Bayern hält zwar an einer farblichen Unterlegung von Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln fest, spricht sich aber gegen die verpflichtende Kennzeichnung der Nährwerte loser Ware aus. Anlass war der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Verbraucherinformationsverordnung. Das bayerische Verbraucherschutzministerium teilte dem Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk mit, dass die Nährwertkennzeichnung in grafisch und farblich unterlegter Form geschehen soll. „Psychologische Schwarz-Weiß-Malerei“ LIM Heinrich Traublinger, Mdl, ist jedoch der Meinung, dass eine Farbunterlegung mit den Ampelfarben eine nicht zu verantwortende Vereinfachung der Kundenentscheidung bewirkt, die die Lebensmittel in vermeintlich ungesunde (rot) und gesunde (grün) unterteilt. Traublinger: „Diese Art der Darstellung ist eine psychologische Schwarz-Weiß-Malerei, die den Anforderungen an eine vielseitige, abwechslungsreiche und damit ausgewogene Ernährung in keiner Weise gerecht wird.“ Das bayerische Verbraucherschutzministerium berief sich daraufhin auf eine Umfrage des Bundesernährungsministeriums, laut der die meisten Verbraucher eine Farbkennzeichnung befürworten würden. Farben erleichtern Erkennbarkeit Bayern habe das Säulenmodell entwickelt, damit die objektiven Informationen über die Nährwerte nach wie vor im Vordergrund stehen. Die farbliche Unterlegung sollen lediglich die leichtere Erkennbarkeit verbessert. Gleichzeitig verwies das bayerische Ministerium darauf, dass der Bundesrat jene im EU-Verordnungsvorschlag vorgeschriebene Pflichtkennzeichnung befürwortet, die bei loser Ware allein auf Parameter wie Allergene beschränkt bleiben soll.

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