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LIM Karl-Heinz Wohlgemuth (2.v.l.) und Hygiene-Fachberaterin Annerose Thiede (l.) begrüßten bei der Hygiene-Fachtagung des BIV Niedersachsen/Bremen als Referenten zu Themen der Lebensmittelkontrolle Jürgen Kölle, Sandra Herbst und Klaus-Dieter Bischoff (r.).
© „Das kommt bundesweit nicht gut an,“ bemerkte Klaus-Dieter Bischoff unumwunden. Der Osnabrücker Lebensmittelkontrolleur und langjährige Landesvorsitzende des Berufverbandes der Lebensmittelkontrolleure (VLK) in Niedersachen machte bei der Veranstaltung in Verden auch klar, dass die Kontrolleure kaum Ermessensspielraum hätten. Immerhin gab er bei seinem Vortrag über „Trends bei der Lebensmittelüberwachung“ den Tipp, dass keine Gebührenpflicht bei einer Verdachts-Beschwerdekontrolle besteht, wenn sich der Grund als unberechtigt erweist, und ebenso nicht bei einer reinen Probenentnahme. Uneinheitlich werde die Berechnung von Gebühren gehandhabt, wenn die Dienstleistung des Kontrolleurs im Amt selbst, also vom eigenen Schreibtisch aus stattfindet. Wer sich z.B. im Vorfeld eines Um- oder Neubaus zur Hygienesituation beraten lassen wolle, sollte zum zuständigen Lebensmittelkontrolleur ins Büro fahren, statt ihn – gegen Gebühr – in den Betrieb zu holen. Top-Hygiene verlängert das Kontrollintervall
Ansonsten kann die Bäckerei nur noch sparen, wenn sie sich genau an die Deklarationsvorschriften hält und auf wirklich perfekte Hygiene in der Backstube und den Verkaufsstellen achtet. Denn das vermeide nicht nur die Nachkontrollen, sondern verhindere auch, dass die Kontrollintervalle selbst für den Betrieb verkürzt werden. In der für Bäckereien festgelegten Risikoklasse kann die Häufigkeit der Kontrollen zwischen 18 und drei Monaten liegen, je nach Güte der vorgefundenen Hygienequalität. In diesem Punkt die Zügel schleifen zu lassen, kann also das Gebührenaufkommen erheblich nach oben treiben. Zudem stellte der BIV bei seiner Fachtagung ein Computerprogramm vor, das digitales Hygienemanagement mittels einer App auf Tablet-PCs ermöglicht.
Innungen

Zügel nicht schleifen lassen

Seit knapp zwei Jahren müssen niedersächsische Bäckereien für die anlasslosen Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung Gebühren zahlen. Auch bei der Hygiene-Fachtagung des BIV Niedersachsen/Bremen lag das Thema in der Luft.

„Das kommt bundesweit nicht gut an,“ bemerkte Klaus-Dieter Bischoff unumwunden. Der Osnabrücker Lebensmittelkontrolleur und langjährige Landesvorsitzende des Berufverbandes der Lebensmittelkontrolleure (VLK) in Niedersachen machte bei der Veranstaltung in Verden auch klar, dass die Kontrolleure kaum Ermessensspielraum hätten.
Immerhin gab er bei seinem Vortrag über „Trends bei der Lebensmittelüberwachung“ den Tipp, dass keine Gebührenpflicht bei einer Verdachts-Beschwerdekontrolle besteht, wenn sich der Grund als unberechtigt erweist, und ebenso nicht bei einer reinen Probenentnahme. Uneinheitlich werde die Berechnung von Gebühren gehandhabt, wenn die Dienstleistung des Kontrolleurs im Amt selbst, also vom eigenen Schreibtisch aus stattfindet. Wer sich z.B. im Vorfeld eines Um- oder Neubaus zur Hygienesituation beraten lassen wolle, sollte zum zuständigen Lebensmittelkontrolleur ins Büro fahren, statt ihn – gegen Gebühr – in den Betrieb zu holen.
Top-Hygiene verlängert das Kontrollintervall
Ansonsten kann die Bäckerei nur noch sparen, wenn sie sich genau an die Deklarationsvorschriften hält und auf wirklich perfekte Hygiene in der Backstube und den Verkaufsstellen achtet. Denn das vermeide nicht nur die Nachkontrollen, sondern verhindere auch, dass die Kontrollintervalle selbst für den Betrieb verkürzt werden. In der für Bäckereien festgelegten Risikoklasse kann die Häufigkeit der Kontrollen zwischen 18 und drei Monaten liegen, je nach Güte der vorgefundenen Hygienequalität. In diesem Punkt die Zügel schleifen zu lassen, kann also das Gebührenaufkommen erheblich nach oben treiben. Zudem stellte der BIV bei seiner Fachtagung ein Computerprogramm vor, das digitales Hygienemanagement mittels einer App auf Tablet-PCs ermöglicht.

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