on on on
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV) sind zu einem ersten Gespräch über den Neuabschluss eines Manteltarifvertrags und des Vertrages über die Alterssicherung zusammengekommen.
© Der LIV hatte beide allgemeinverbindlichen Tarifverträge fristgemäß gekündigt, nachdem bereits im Vorjahr von Seiten der NGG Verhandlungen über notwendige Korrekturen zurückgewiesen worden waren. Heinz Hoffmann, Landesinnungsmeister betont: „Die NGG und der Landesinnungsverband sind als Tarifvertragsparteien dafür verantwortlich, für die Betriebe des bayerischen Bäckerhandwerks und auch für deren Beschäftigte zukunftsfähige Bedingungen zu schaffen. Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit hat viele Jahrzehnte lang gut funktioniert. Bedauerlicherweise haben der Gesetzgeber und verschiedene Gerichtsentscheidungen in den neun Jahren seit Abschluss des Manteltarifvertrages vieles von dem, was wir gemeinsam vereinbart hatten, für ungültig erklärt oder stark verändert – immer zum Nachteil der Arbeitgeber. Diese erheblichen Belastungen müssen nun zurückgefahren werden, um den Fortbestand unserer Betriebe und damit die Arbeitsplätze im bayerischen Bäckerhandwerk zu sichern.“ Gerechte und vernünftigen Kompensation
Daher habe der LIV den Manteltarifvertrag gekündigt und Vorschläge unterbreitet, an welchen Stellen kompensiert werden könne. Zugleich bot der LIV an, die Alterssicherung der Beschäftigten erheblich zu stärken. „Es ist doch inzwischen jedem klar, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht. Die Arbeitgeber haben ihre Verantwortung für die Beschäftigten erkannt. Leider hat die NGG unser Angebot bisher zurückgewiesen“, stellte Hoffmann fest. Der Manteltarifvertrag ist 2006 in Kraft getreten und gilt trotz Kündigung für alle Mitarbeiter – ob nun NGG-Mitglied oder nicht –, die am 30. September 2015 in einer bayerischen Bäckerei beschäftigt waren, solange fort, bis ein neuer Tarifvertrag geschlossen worden ist. Sollte es nicht gelingen, mit der NGG eine Neufassung des Manteltarifvertrages zu vereinbaren, wird für Mitarbeiter, die seit dem 1. Oktober 2015 neu eingestellt wurden, nur noch die gesetzliche Regelung gelten. Das bedeute weniger Urlaub (24 Werktage statt bisher 30 bis 36) und geringere bzw. gar keine Zuschläge für Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit. Hoffmann erklärt: „Gerade auch im Interesse unserer Mitarbeiter wollen wir diese Konsequenzen verhindern. Kein Manteltarifvertrag wäre daher ein schlechtes Verhandlungsergebnis. Wir fordern keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, sondern lediglich, dass endlich die durch die Rechtsprechung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden. Wenn es nicht zu einer gerechten und vernünftigen Kompensation kommt, läuft die Branche Gefahr, die Belastungen nicht mehr tragen zu können.“
Innungen

Gerechte Kompensation gefordert

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV) sind zu einem ersten Gespräch über den Neuabschluss eines Manteltarifvertrags und des Vertrages über die Alterssicherung zusammengekommen.

Der LIV hatte beide allgemeinverbindlichen Tarifverträge fristgemäß gekündigt, nachdem bereits im Vorjahr von Seiten der NGG Verhandlungen über notwendige Korrekturen zurückgewiesen worden waren. Heinz Hoffmann, Landesinnungsmeister betont: „Die NGG und der Landesinnungsverband sind als Tarifvertragsparteien dafür verantwortlich, für die Betriebe des bayerischen Bäckerhandwerks und auch für deren Beschäftigte zukunftsfähige Bedingungen zu schaffen. Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit hat viele Jahrzehnte lang gut funktioniert. Bedauerlicherweise haben der Gesetzgeber und verschiedene Gerichtsentscheidungen in den neun Jahren seit Abschluss des Manteltarifvertrages vieles von dem, was wir gemeinsam vereinbart hatten, für ungültig erklärt oder stark verändert – immer zum Nachteil der Arbeitgeber. Diese erheblichen Belastungen müssen nun zurückgefahren werden, um den Fortbestand unserer Betriebe und damit die Arbeitsplätze im bayerischen Bäckerhandwerk zu sichern.“
Gerechte und vernünftigen Kompensation
Daher habe der LIV den Manteltarifvertrag gekündigt und Vorschläge unterbreitet, an welchen Stellen kompensiert werden könne. Zugleich bot der LIV an, die Alterssicherung der Beschäftigten erheblich zu stärken. „Es ist doch inzwischen jedem klar, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht. Die Arbeitgeber haben ihre Verantwortung für die Beschäftigten erkannt. Leider hat die NGG unser Angebot bisher zurückgewiesen“, stellte Hoffmann fest. Der Manteltarifvertrag ist 2006 in Kraft getreten und gilt trotz Kündigung für alle Mitarbeiter – ob nun NGG-Mitglied oder nicht –, die am 30. September 2015 in einer bayerischen Bäckerei beschäftigt waren, solange fort, bis ein neuer Tarifvertrag geschlossen worden ist. Sollte es nicht gelingen, mit der NGG eine Neufassung des Manteltarifvertrages zu vereinbaren, wird für Mitarbeiter, die seit dem 1. Oktober 2015 neu eingestellt wurden, nur noch die gesetzliche Regelung gelten. Das bedeute weniger Urlaub (24 Werktage statt bisher 30 bis 36) und geringere bzw. gar keine Zuschläge für Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit. Hoffmann erklärt: „Gerade auch im Interesse unserer Mitarbeiter wollen wir diese Konsequenzen verhindern. Kein Manteltarifvertrag wäre daher ein schlechtes Verhandlungsergebnis. Wir fordern keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, sondern lediglich, dass endlich die durch die Rechtsprechung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden. Wenn es nicht zu einer gerechten und vernünftigen Kompensation kommt, läuft die Branche Gefahr, die Belastungen nicht mehr tragen zu können.“

Verband

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren