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Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk kämpft für den Standpunkt, dass die seit Januar im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankerte Sofortmelde- und Mitführungspflicht nicht für Betriebe des Bäckerhandwerks gilt.
© Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk kämpft für den Standpunkt, dass die seit Januar im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankerte Sofortmelde- und Mitführungspflicht nicht für Betriebe des Bäckerhandwerks gilt. Für Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger ist klar, dass Handwerksbäckereien nicht unter das im Gesetz explizit genannte Gaststättengewerbe fallen und folglich auch nicht der Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung bei Einstellung neuer Mitarbeiter unterliegen. Er bekam jetzt Rückendeckung durch den bayerischen Finanzminister Georg Fahrenschon, der die Forderung des Verbandes an den Bund, eine rasche Klarstellung im Sinne des Bäckerhandwerks herbeizuführen, unterstützt. Durchführung ist umstritten Obwohl das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bereits zum 1.01.2009 in Kraft getreten ist, konnten sich das Bundesfinanzministerium und das Bundesarbeits- und Sozialministerium immer noch nicht auf die Durchführungsregelungen verständigen. Der bayerische Bäckerverband hatte diesen Missstand in einem Schreiben im Januar 2009 bei Fahrenschon beklagt. In seinem Antwortschreiben zeigt Fahrenschon Verständnis für das Anliegen der Bäcker. Er habe sich mit diesem Anliegen unmittelbar an Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Gutenberg gewandt und zusätzlich auch die Bayerische Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christine Haderthauer, die ebenfalls vom Verband angeschrieben worden war, um Unterstützung gebeten.
Innungen

Front gegen Zusatzbelastung formiert sich

Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk kämpft für den Standpunkt, dass die seit Januar im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankerte Sofortmelde- und Mitführungspflicht nicht für Betriebe des Bäckerhandwerks gilt.

Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk kämpft für den Standpunkt, dass die seit Januar im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankerte Sofortmelde- und Mitführungspflicht nicht für Betriebe des Bäckerhandwerks gilt.
Für Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger ist klar, dass Handwerksbäckereien nicht unter das im Gesetz explizit genannte Gaststättengewerbe fallen und folglich auch nicht der Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung bei Einstellung neuer Mitarbeiter unterliegen. Er bekam jetzt Rückendeckung durch den bayerischen Finanzminister Georg Fahrenschon, der die Forderung des Verbandes an den Bund, eine rasche Klarstellung im Sinne des Bäckerhandwerks herbeizuführen, unterstützt.
Durchführung ist umstritten
Obwohl das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bereits zum 1.01.2009 in Kraft getreten ist, konnten sich das Bundesfinanzministerium und das Bundesarbeits- und Sozialministerium immer noch nicht auf die Durchführungsregelungen verständigen. Der bayerische Bäckerverband hatte diesen Missstand in einem Schreiben im Januar 2009 bei Fahrenschon beklagt. In seinem Antwortschreiben zeigt Fahrenschon Verständnis für das Anliegen der Bäcker. Er habe sich mit diesem Anliegen unmittelbar an Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Gutenberg gewandt und zusätzlich auch die Bayerische Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christine Haderthauer, die ebenfalls vom Verband angeschrieben worden war, um Unterstützung gebeten.

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