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Das Bundesland Bayern hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Rundfunkfinanzierung dafür stark gemacht, Unternehmen mit vielen Betriebsstätten nicht über Gebühr in die Pflicht zu nehmen.
© Das Bundesland Bayern hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Rundfunkfinanzierung dafür stark gemacht, Unternehmen mit vielen Betriebsstätten nicht über Gebühr in die Pflicht zu nehmen sowie kleinere und mittlere Betriebsstätten zu entlasten. Mit dieser Kernaussage antwortete der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Siegfried Schneider, MdL in einem an den Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk gerichteten Schreiben. Handwerksgerechte Veränderungen Der Verband hatte dem für Medien zuständigen Minister in einem mehrseitigen Schreiben zuvor im Oktober 2010 seine Sorge über die Neuregelung der Rundfunkgebühren mitgeteilt und darum ersucht, sich im parlamentarischen Verfahren für eine handwerks- und mittelstandsgerechte Veränderung der Finanzierung einzusetzen. Wenngleich die aktuelle Entwurfsfassung nicht alle Forderungen des Handwerks berücksichtigt, lobt Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL a. D. dennoch das Eintreten der Bayerischen Staatsregierung für den Mittelstand: „Wir würdigen den bayerischen Vorstoß im Konzert der Bundesländer ausdrücklich – er ist ein klarer Beweis dafür, dass man die Sorgen und Nöte des Handwerks ernst nimmt und um pragmatische Lösungen bemüht ist.“ Vorteile für kleine Bäckereien Der Landes-Innungsverband sieht gerade für Bäckereien Vorteile in der von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Lösung. Demnach soll für kleinere Betriebsstätten mit bis zu 8 Beschäftigten die Beitragshöhe auf ein Drittel des ursprünglich geplanten Satzes reduziert und in Betrieben von 9 bis zu 19 Beschäftigten nur ein Beitrag entrichtet werden. Zudem soll nach den von Bayern eingebrachten Vorstellungen pro Betriebsstätte ein Kfz beitragsfrei bleiben. Da Filialen als eigene Betriebsstätten gelten, darf erwartet werden, dass sich – sofern am Gesetzentwurf in diesen Punkten keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden – die Belastung für handwerkliche Bäckereien durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Grenzen halten werden.
Innungen

Bewegung bei Rundfunkgebühren

Das Bundesland Bayern hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Rundfunkfinanzierung dafür stark gemacht, Unternehmen mit vielen Betriebsstätten nicht über Gebühr in die Pflicht zu nehmen.

Das Bundesland Bayern hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Rundfunkfinanzierung dafür stark gemacht, Unternehmen mit vielen Betriebsstätten nicht über Gebühr in die Pflicht zu nehmen sowie kleinere und mittlere Betriebsstätten zu entlasten.
Mit dieser Kernaussage antwortete der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Siegfried Schneider, MdL in einem an den Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk gerichteten Schreiben.

Handwerksgerechte Veränderungen
Der Verband hatte dem für Medien zuständigen Minister in einem mehrseitigen Schreiben zuvor im Oktober 2010 seine Sorge über die Neuregelung der Rundfunkgebühren mitgeteilt und darum ersucht, sich im parlamentarischen Verfahren für eine handwerks- und mittelstandsgerechte Veränderung der Finanzierung einzusetzen. Wenngleich die aktuelle Entwurfsfassung nicht alle Forderungen des Handwerks berücksichtigt, lobt Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL a. D. dennoch das Eintreten der Bayerischen Staatsregierung für den Mittelstand: „Wir würdigen den bayerischen Vorstoß im Konzert der Bundesländer ausdrücklich – er ist ein klarer Beweis dafür, dass man die Sorgen und Nöte des Handwerks ernst nimmt und um pragmatische Lösungen bemüht ist.“

Vorteile für kleine Bäckereien
Der Landes-Innungsverband sieht gerade für Bäckereien Vorteile in der von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Lösung. Demnach soll für kleinere Betriebsstätten mit bis zu 8 Beschäftigten die Beitragshöhe auf ein Drittel des ursprünglich geplanten Satzes reduziert und in Betrieben von 9 bis zu 19 Beschäftigten nur ein Beitrag entrichtet werden. Zudem soll nach den von Bayern eingebrachten Vorstellungen pro Betriebsstätte ein Kfz beitragsfrei bleiben. Da Filialen als eigene Betriebsstätten gelten, darf erwartet werden, dass sich – sofern am Gesetzentwurf in diesen Punkten keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden – die Belastung für handwerkliche Bäckereien durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Grenzen halten werden.

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