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Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot für kleine Gaststätten eingeschränkt und zwingt damit die meisten Bundesländer zur Neufassung ihrer Gesetze. Für Bäckereien und Konditoreien als Anbieter zubereiteter Speisen ändert sich dadurch erst einmal gar nichts.
© Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot für kleine Gaststätten eingeschränkt und zwingt damit die meisten Bundesländer zur Neufassung ihrer Gesetze. Für Bäckereien und Konditoreien als Anbieter zubereiteter Speisen ändert sich dadurch erst einmal gar nichts. In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig; die Bundesländer müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Ab sofort darf in Kneipen mit weniger als 75 qm und nur einem Raum wieder geraucht werden. Weitere Bedingungen sind, dass keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Jugendliche keinen Zutritt haben. Bund und Länder in ZugzwangViele andere Länder mit vergleichbaren Regelungen wie Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.Allerdings ist laut Urteil der Karlsruher Richter auch ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesundheitsschutz sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, erklärte das oberste deutsche Gericht (Az: 1 BvR 3262/07, 402/08 u. 906/08 vom 30. Juli 2008). Die Richter gaben damit den Beschwerden zweier Wirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Heilbronner Diskothekenbetreibers statt.Mit den bisherigen Regeln werde die „getränkegeprägte“ Kleingastronomie durch teils existenzbedrohende Umsatzrückgänge wirtschaftlich besonders stark belastet. Der Raucheranteil unter ihren Gästen sei besonders hoch, und die rauchenden Gäste wanderten tendenziell zu Lokalen mit Raucherräumen ab. Deshalb seien die Verbote unverhältnismäßig und verletzten die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.Unterschiedliche Reaktionen auf UrteilDas seit Anfang Juli bundesweit geltende Rauchverbot wird in der Gastronomie trotz Kritik überwiegend befolgt. Obwohl viele Wirte über Umsatzverluste klagen, wurden Verstöße gegen das Rauchverbot kaum bekannt und noch seltener geahndet. Dies ergab eine bundesweite Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.Brandenburgs Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) und Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) forderten ein ausnahmsloses Rauchverbot. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sah die umstrittene bundesweit strengste Regelung in seinem Land bestätigt. Vor allem die norddeutschen Länder wollen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland finden.Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wertete das Urteil positiv. „Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen“, sagte Präsident Ernst Fischer.
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Rauchverbot gelockert

Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot für kleine Gaststätten eingeschränkt und zwingt damit die meisten Bundesländer zur Neufassung ihrer Gesetze. Für Bäckereien und Konditoreien als Anbieter zubereiteter Speisen ändert sich dadurch erst einmal gar nichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot für kleine Gaststätten eingeschränkt und zwingt damit die meisten Bundesländer zur Neufassung ihrer Gesetze. Für Bäckereien und Konditoreien als Anbieter zubereiteter Speisen ändert sich dadurch erst einmal gar nichts. In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig; die Bundesländer müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Ab sofort darf in Kneipen mit weniger als 75 qm und nur einem Raum wieder geraucht werden. Weitere Bedingungen sind, dass keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Jugendliche keinen Zutritt haben. Bund und Länder in ZugzwangViele andere Länder mit vergleichbaren Regelungen wie Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.Allerdings ist laut Urteil der Karlsruher Richter auch ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesundheitsschutz sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, erklärte das oberste deutsche Gericht (Az: 1 BvR 3262/07, 402/08 u. 906/08 vom 30. Juli 2008). Die Richter gaben damit den Beschwerden zweier Wirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Heilbronner Diskothekenbetreibers statt.Mit den bisherigen Regeln werde die „getränkegeprägte“ Kleingastronomie durch teils existenzbedrohende Umsatzrückgänge wirtschaftlich besonders stark belastet. Der Raucheranteil unter ihren Gästen sei besonders hoch, und die rauchenden Gäste wanderten tendenziell zu Lokalen mit Raucherräumen ab. Deshalb seien die Verbote unverhältnismäßig und verletzten die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.Unterschiedliche Reaktionen auf UrteilDas seit Anfang Juli bundesweit geltende Rauchverbot wird in der Gastronomie trotz Kritik überwiegend befolgt. Obwohl viele Wirte über Umsatzverluste klagen, wurden Verstöße gegen das Rauchverbot kaum bekannt und noch seltener geahndet. Dies ergab eine bundesweite Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.Brandenburgs Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) und Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) forderten ein ausnahmsloses Rauchverbot. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sah die umstrittene bundesweit strengste Regelung in seinem Land bestätigt. Vor allem die norddeutschen Länder wollen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland finden.Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wertete das Urteil positiv. „Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen“, sagte Präsident Ernst Fischer.

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