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Die rechtlichen Anforderungen beim Gebäudeneubau oder -umbau zur Reduzierung des Energieverbrauchs haben sich weiter verschärft.
© Die rechtlichen Anforderungen beim Gebäudeneubau oder -umbau zur Reduzierung des Energieverbrauchs haben sich weiter verschärft. Die zum 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Energieeinsparungsverordnung (EnEV) gibt sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude Höchstwerte für den Verbrauch an Primärenergie für Heizung, Lüftung und Kühlung vor. Vor Beginn technische EnEV-Anforderungen berücksichtigenBei größeren Objekten muss der Bauherr noch bevor die Handwerker loslegen eine Prüfung der Nutzung alternativer Energieversorgungssysteme vornehmen. Bei Umbau, insbesondere an Außenwänden, Fenstern, Dächern oder Fassaden, sind konkrete technische Anforderungen nach EnEV zu beachten. Außerdem sind spezielle Energieausweise nötig, wenn Gebäude errichtet, umgebaut oder verkauft werden, ebenso wenn ein Miet- oder Leasingvertrag abgeschlossen wird. Für kleinere Wohngebäude besteht diese Pflicht bereits zum 1. Oktober 2008. Ausnahmen möglichDie komplizierten Berechnungsverfahren für die Erstellung der Energieausweise werfen dabei ebenso Probleme auf, wie die Frage, wer diese Ausweise erstellen darf. Da die Anforderungen der EnEV zu erheblichen finanziellen Belastungen von Bauherren und Eigentümern führen können, gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen, u.U. auch aus wirtschaftlichen Gründen. Bei größeren Objekten ist die Kontrolle der behördlichen Ermessensausübung in diesen Fällen von besonderer Bedeutung. Die nächste Verschärfung der EnEV ist bereits angekündigt. Geplant ist, zum Jahresende 2008 den zulässigen Primärenergiebedarf nochmals um 15 bzw. 30% gegenüber dem heute zulässigen zu reduzieren. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes und der LänderSchließlich wird es kurzfristig erforderlich werden, den Energiebedarf für Heizung und Kühlung größerer Gebäude zu einem erheblichen Teil aus erneuerbaren Energien zu decken. So gilt in Baden-Württemberg als erstem Bundesland seit Jahresbeginn mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz diese Pflicht für Neubauten bereits ab dem 1. April. Das im Entwurf vorliegende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes geht noch darüber hinaus und wird auch Büro- und Betriebsgebäude betreffen. Noch umstritten ist, welche erneuerbare Energiequellen dafür in Betracht kommen, inwieweit Energieeinsparungen angerechnet werden usw. HandlungsempfehlungEine genaue Beachtung der zahlreichen und komplexen EnEV-Vorgaben empfiehlt sich schon deshalb, weil Verstöße dagegen mit einem Bußgeld von 15.000 bis 50.000 Euro bedroht sind. Planern, Projektentwicklern und Eigentümern größerer Gebäude kann deshalb nur dringend empfohlen werden, die Auswirkungen dieser Vorschriften auf den eigenen Gebäudebestand zu überprüfen.
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Verschärfte Anforderungen

Die rechtlichen Anforderungen beim Gebäudeneubau oder -umbau zur Reduzierung des Energieverbrauchs haben sich weiter verschärft.

Die rechtlichen Anforderungen beim Gebäudeneubau oder -umbau zur Reduzierung des Energieverbrauchs haben sich weiter verschärft. Die zum 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Energieeinsparungsverordnung (EnEV) gibt sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude Höchstwerte für den Verbrauch an Primärenergie für Heizung, Lüftung und Kühlung vor. Vor Beginn technische EnEV-Anforderungen berücksichtigenBei größeren Objekten muss der Bauherr noch bevor die Handwerker loslegen eine Prüfung der Nutzung alternativer Energieversorgungssysteme vornehmen. Bei Umbau, insbesondere an Außenwänden, Fenstern, Dächern oder Fassaden, sind konkrete technische Anforderungen nach EnEV zu beachten. Außerdem sind spezielle Energieausweise nötig, wenn Gebäude errichtet, umgebaut oder verkauft werden, ebenso wenn ein Miet- oder Leasingvertrag abgeschlossen wird. Für kleinere Wohngebäude besteht diese Pflicht bereits zum 1. Oktober 2008. Ausnahmen möglichDie komplizierten Berechnungsverfahren für die Erstellung der Energieausweise werfen dabei ebenso Probleme auf, wie die Frage, wer diese Ausweise erstellen darf. Da die Anforderungen der EnEV zu erheblichen finanziellen Belastungen von Bauherren und Eigentümern führen können, gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen, u.U. auch aus wirtschaftlichen Gründen. Bei größeren Objekten ist die Kontrolle der behördlichen Ermessensausübung in diesen Fällen von besonderer Bedeutung. Die nächste Verschärfung der EnEV ist bereits angekündigt. Geplant ist, zum Jahresende 2008 den zulässigen Primärenergiebedarf nochmals um 15 bzw. 30% gegenüber dem heute zulässigen zu reduzieren. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes und der LänderSchließlich wird es kurzfristig erforderlich werden, den Energiebedarf für Heizung und Kühlung größerer Gebäude zu einem erheblichen Teil aus erneuerbaren Energien zu decken. So gilt in Baden-Württemberg als erstem Bundesland seit Jahresbeginn mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz diese Pflicht für Neubauten bereits ab dem 1. April. Das im Entwurf vorliegende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes geht noch darüber hinaus und wird auch Büro- und Betriebsgebäude betreffen. Noch umstritten ist, welche erneuerbare Energiequellen dafür in Betracht kommen, inwieweit Energieeinsparungen angerechnet werden usw. HandlungsempfehlungEine genaue Beachtung der zahlreichen und komplexen EnEV-Vorgaben empfiehlt sich schon deshalb, weil Verstöße dagegen mit einem Bußgeld von 15.000 bis 50.000 Euro bedroht sind. Planern, Projektentwicklern und Eigentümern größerer Gebäude kann deshalb nur dringend empfohlen werden, die Auswirkungen dieser Vorschriften auf den eigenen Gebäudebestand zu überprüfen.

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