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Es klingt nach „1. April“, doch es ist kein Scherz: Schleswig-Holstein wird in den Kreis der deutschen Weinbauregionen eintreten und schon bald wird das Land zwischen den Meeren um eine weitere Attraktion reicher sein: „Schleswig-Holsteinischen Landwein“. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute mit.
© Es klingt nach „1. April“, doch es ist kein Scherz: Schleswig-Holstein wird in den Kreis der deutschen Weinbauregionen eintreten und schon bald wird das Land zwischen den Meeren um eine weitere Attraktion reicher sein: „Schleswig-Holsteinischen Landwein“. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute mit.Nachdem von verschiedenen Seiten der Wunsch an das Landwirtschaftsministerium herangetragen worden war, auch in Schleswig-Holstein die rechtlichen Voraussetzungen für den Anbau von Wein zu schaffen, ist jetzt der erste Schritt getan: Auf Bitten des Ministeriums hat das Land Rheinland-Pfalz zugestimmt, Schleswig-Holstein 10 Hektar Neuanpflanzungsrechte aus seinem Kontingent zu überlassen. Da mit der neuen Verordnung über die Weinmarktorganisation zum 1. August 2008 die Rechtsgrundlage für die Übertragung von Anbaurechten wegfällt, wurde somit die letzte Gelegenheit zur Übertragung von Rechten genutzt. Nach Erarbeitung und Erlass einer Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts, in der die konkreten Regelungen für den Weinanbau in Schleswig-Holstein festgelegt werden müssen, können diese Anbaurechte auf die künftigen Winzer verteilt werden. Und in einigen Jahren werden die erstaunten Urlauber neben den schon jetzt vielfältigen landschaftlichen Reizen auch den unvermuteten Anblick von Weinreben genießen können, wobei – so das Ministerium – derzeit noch unklar ist, welche Rebsorten Verwendung finden.
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Kurios: Wein aus Schleswig-Holstein

Es klingt nach „1. April“, doch es ist kein Scherz: Schleswig-Holstein wird in den Kreis der deutschen Weinbauregionen eintreten und schon bald wird das Land zwischen den Meeren um eine weitere Attraktion reicher sein: „Schleswig-Holsteinischen Landwein“. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute mit.

Es klingt nach „1. April“, doch es ist kein Scherz: Schleswig-Holstein wird in den Kreis der deutschen Weinbauregionen eintreten und schon bald wird das Land zwischen den Meeren um eine weitere Attraktion reicher sein: „Schleswig-Holsteinischen Landwein“. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute mit.Nachdem von verschiedenen Seiten der Wunsch an das Landwirtschaftsministerium herangetragen worden war, auch in Schleswig-Holstein die rechtlichen Voraussetzungen für den Anbau von Wein zu schaffen, ist jetzt der erste Schritt getan: Auf Bitten des Ministeriums hat das Land Rheinland-Pfalz zugestimmt, Schleswig-Holstein 10 Hektar Neuanpflanzungsrechte aus seinem Kontingent zu überlassen. Da mit der neuen Verordnung über die Weinmarktorganisation zum 1. August 2008 die Rechtsgrundlage für die Übertragung von Anbaurechten wegfällt, wurde somit die letzte Gelegenheit zur Übertragung von Rechten genutzt. Nach Erarbeitung und Erlass einer Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts, in der die konkreten Regelungen für den Weinanbau in Schleswig-Holstein festgelegt werden müssen, können diese Anbaurechte auf die künftigen Winzer verteilt werden. Und in einigen Jahren werden die erstaunten Urlauber neben den schon jetzt vielfältigen landschaftlichen Reizen auch den unvermuteten Anblick von Weinreben genießen können, wobei – so das Ministerium – derzeit noch unklar ist, welche Rebsorten Verwendung finden.

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