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Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat dem Entwurf einer Acrylamidverordnung der EU-Kommission zugestimmt. Die Verordnung, mit der sich der Zentralverband zufreiden zeigt, soll im Frühjahr 2018 in Kraft treten.
© Von den 61 Teilnehmern der Sitzung stimmten 44 für den Entwurf, nur zehn dagegen. Sieben Teilnehmer enthielten sich der Stimme. Mit dieser Entscheidung des ENVI hat das Parlament dem Regulierungsvorhaben zugestimmt; eine weitere Befassung des Plenums wird nicht stattfinden. „Höchstwert ist vom Tisch“
Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, ist mit diesem Ergebnis zufrieden. Sein Verband hatte sich nicht nur intensiv für Verbesserungen am Verordnungstext eingesetzt, sondern auch dafür, dass der ENVI-Ausschuss dem Entwurf zustimmt. Wippler begründet: „Der Kommissionsentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Wunsch der Kommission, den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln zu senken, und unserer Forderung, kleine und mittlere Betriebe vor überbordendem bürokratischem Aufwand zu bewahren. Ein gesetzlicher Höchstwert für Acrylamid ist mit der heutigen Entscheidung vom Tisch.“ Für den Zentralverband ist klar, dass ein solcher Höchstwert dramatische Folgen für Handwerksbäcker gehabt hätte. „Bei Überschreitung wäre umgehend mit öffentlichen Produktrückrufen, Bußgeldern und damit auch einem gravierenden Imageverlust zu rechnen gewesen“, erklärt ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. „Hiervor konnten wir unsere Bäckereien schützen. Für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen werden wir unseren Mitgliedsbetrieben eine einfache und rechtssichere Hilfestellung bereitstellen.“ „Kleinster gemeinsamer Nenner“
Eine Beschlussvorlage, mit der für einen Widerspruch geworben wurde, enthielt bereits die Aufforderung an die Kommission, einen neuen Verordnungsentwurf vorzulegen. Schneider, der nicht nur die Interessenlage im ENVI-Ausschuss, sondern auch die Haltung anderer europäischer Staaten kennt, ist sich daher sicher: „Eine Ablehnung hätte bedeutet, vom Regen in die Traufe zu geraten. Man sollte deshalb nicht dem Irrtum erliegen, durch einen Widerspruch des ENVI gegen den Entwurf wäre das Thema vom Tisch gewesen. Die jetzige Verordnung können wir als kleinsten gemeinsamen Nenner akzeptieren.“
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Acrylamid: Sichere Grundlage erreicht

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat dem Entwurf einer Acrylamidverordnung der EU-Kommission zugestimmt. Die Verordnung, mit der sich der Zentralverband zufreiden zeigt, soll im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Von den 61 Teilnehmern der Sitzung stimmten 44 für den Entwurf, nur zehn dagegen. Sieben Teilnehmer enthielten sich der Stimme. Mit dieser Entscheidung des ENVI hat das Parlament dem Regulierungsvorhaben zugestimmt; eine weitere Befassung des Plenums wird nicht stattfinden.
„Höchstwert ist vom Tisch“
Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, ist mit diesem Ergebnis zufrieden. Sein Verband hatte sich nicht nur intensiv für Verbesserungen am Verordnungstext eingesetzt, sondern auch dafür, dass der ENVI-Ausschuss dem Entwurf zustimmt. Wippler begründet: „Der Kommissionsentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Wunsch der Kommission, den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln zu senken, und unserer Forderung, kleine und mittlere Betriebe vor überbordendem bürokratischem Aufwand zu bewahren. Ein gesetzlicher Höchstwert für Acrylamid ist mit der heutigen Entscheidung vom Tisch.“
Für den Zentralverband ist klar, dass ein solcher Höchstwert dramatische Folgen für Handwerksbäcker gehabt hätte. „Bei Überschreitung wäre umgehend mit öffentlichen Produktrückrufen, Bußgeldern und damit auch einem gravierenden Imageverlust zu rechnen gewesen“, erklärt ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. „Hiervor konnten wir unsere Bäckereien schützen. Für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen werden wir unseren Mitgliedsbetrieben eine einfache und rechtssichere Hilfestellung bereitstellen.“
„Kleinster gemeinsamer Nenner“
Eine Beschlussvorlage, mit der für einen Widerspruch geworben wurde, enthielt bereits die Aufforderung an die Kommission, einen neuen Verordnungsentwurf vorzulegen. Schneider, der nicht nur die Interessenlage im ENVI-Ausschuss, sondern auch die Haltung anderer europäischer Staaten kennt, ist sich daher sicher: „Eine Ablehnung hätte bedeutet, vom Regen in die Traufe zu geraten. Man sollte deshalb nicht dem Irrtum erliegen, durch einen Widerspruch des ENVI gegen den Entwurf wäre das Thema vom Tisch gewesen. Die jetzige Verordnung können wir als kleinsten gemeinsamen Nenner akzeptieren.“

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