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Das seit Mai geltende Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) wird kaum genutzt: Nur wenige Menschen wollen von den Behörden wissen, ob Supermärkte oder Restaurants etwa gegen Hygienevorschriften verstoßen haben.
© Das seit Mai geltende Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) wird kaum genutzt: Nur wenige Menschen wollen von den Behörden wissen, ob Supermärkte oder Restaurants etwa gegen Hygienevorschriften verstoßen haben. Das belegen, laut Lebensmittelpraxis, Aussagen aus Baden-Württemberg. Bisher gebe es nur vereinzelt Anfragen, so eine Sprecherin des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums. Geringes Interesse Behörden des Landes meldeten zwar keine Zahlen, aber das Interesse am neuen Gesetz sei eindeutig sehr gering. Das VIG gibt Konsumenten bundesweit das Recht auf Informationen über Produkte wie Lebensmittel, Kosmetika, Spielwaren oder Reinigungsmittel. Bei Skandalen können sie darauf bestehen, Firmennamen genannt zu bekommen. Hohe bürokratische Hürden Verbraucherschützer meinen, dass das Verfahren zu bürokratisch sei und die Auskünfte an zu hohe Hürden geknüpft seien. Bemängelt wird außerdem, dass für viele Auskünfte Gebühren verlangt werden können. Auch in der Politik ist das Gesetz auf Kritik gestoßen. Unter anderem fordert die SPD im Bundestag, die Schutzrechte für betroffene Firmen abzubauen und die zuständigen Behörden zu veranlassen, alle vorliegenden Informationen „aktiv zu veröffentlichen“.
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Das seit Mai geltende Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) wird kaum genutzt: Nur wenige Menschen wollen von den Behörden wissen, ob Supermärkte oder Restaurants etwa gegen Hygienevorschriften verstoßen haben.

Das seit Mai geltende Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) wird kaum genutzt: Nur wenige Menschen wollen von den Behörden wissen, ob Supermärkte oder Restaurants etwa gegen Hygienevorschriften verstoßen haben. Das belegen, laut Lebensmittelpraxis, Aussagen aus Baden-Württemberg. Bisher gebe es nur vereinzelt Anfragen, so eine Sprecherin des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums. Geringes Interesse Behörden des Landes meldeten zwar keine Zahlen, aber das Interesse am neuen Gesetz sei eindeutig sehr gering. Das VIG gibt Konsumenten bundesweit das Recht auf Informationen über Produkte wie Lebensmittel, Kosmetika, Spielwaren oder Reinigungsmittel. Bei Skandalen können sie darauf bestehen, Firmennamen genannt zu bekommen. Hohe bürokratische Hürden Verbraucherschützer meinen, dass das Verfahren zu bürokratisch sei und die Auskünfte an zu hohe Hürden geknüpft seien. Bemängelt wird außerdem, dass für viele Auskünfte Gebühren verlangt werden können. Auch in der Politik ist das Gesetz auf Kritik gestoßen. Unter anderem fordert die SPD im Bundestag, die Schutzrechte für betroffene Firmen abzubauen und die zuständigen Behörden zu veranlassen, alle vorliegenden Informationen „aktiv zu veröffentlichen“.

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