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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale und diese mit einem Eilbeschluss praktisch außer Kraft gesetzt.
© Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale und diese mit einem Eilbeschluss praktisch außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stehe zwar noch aus, das Risiko, dass die Kürzung bestehen bleibt und die Steuerzahler dann Geld zurückzahlen müssten, sei aber gering, schätzen die Lohnsteuerverbände. Der Bundesfinanzhof hatte heute entschieden, dass die von der Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Verfassung verstößt. Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst, müssten daher bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden, sagte der Vorsitzende des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, in München. Die Kürzung der Pauschale sei daher verfassungswidrig. „Ein guter Tag“Die Lohnsteuerverbände sprechen von einem guten Tag für die rund 15 Mio. Pendler in Deutschland. Diese sollten nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf jeden Fall wieder bei der Steuer geltend machen, empfahlen sie. Die Arbeitnehmer müssten dazu einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, erklärte Christian Munzel vom Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring Deutschland. Sollten die Karlsruher Richter die gekürzte Pauschale am Ende aber doch für rechtmäßig erklären, müssten die Pendler Steuern nachzahlen und das auch noch verzinst. Der Zinssatz beträgt ein halbes Prozent pro Monat auf den angegebenen Betrag und wird auch fällig, wenn die obersten deutschen Richter die Kürzung zwar für verfassungswidrig halten, dem Gesetzgeber aber eine Übergangsfrist gewähren, die Rechtslage anzupassen. Wer nichts tut, dem geht für 2007 kein Geld verloren, da der Einkommensteuerbescheid bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig bleibt.Der Steuerzahlerbund empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Bescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden. Pendler können den Angaben zufolge aber auch Einspruch einlegen, wenn sie wollen, dass die ersten 20 Kilometer sofort berücksichtigt werden. Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale nicht kippt, können dann jedoch Steuerrückzahlungen und Zinsen fällig werden.
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Pendlerpauschale ausgebremst

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale und diese mit einem Eilbeschluss praktisch außer Kraft gesetzt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale und diese mit einem Eilbeschluss praktisch außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stehe zwar noch aus, das Risiko, dass die Kürzung bestehen bleibt und die Steuerzahler dann Geld zurückzahlen müssten, sei aber gering, schätzen die Lohnsteuerverbände. Der Bundesfinanzhof hatte heute entschieden, dass die von der Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Verfassung verstößt. Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst, müssten daher bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden, sagte der Vorsitzende des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, in München. Die Kürzung der Pauschale sei daher verfassungswidrig. „Ein guter Tag“Die Lohnsteuerverbände sprechen von einem guten Tag für die rund 15 Mio. Pendler in Deutschland. Diese sollten nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf jeden Fall wieder bei der Steuer geltend machen, empfahlen sie. Die Arbeitnehmer müssten dazu einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, erklärte Christian Munzel vom Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring Deutschland. Sollten die Karlsruher Richter die gekürzte Pauschale am Ende aber doch für rechtmäßig erklären, müssten die Pendler Steuern nachzahlen und das auch noch verzinst. Der Zinssatz beträgt ein halbes Prozent pro Monat auf den angegebenen Betrag und wird auch fällig, wenn die obersten deutschen Richter die Kürzung zwar für verfassungswidrig halten, dem Gesetzgeber aber eine Übergangsfrist gewähren, die Rechtslage anzupassen. Wer nichts tut, dem geht für 2007 kein Geld verloren, da der Einkommensteuerbescheid bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig bleibt.Der Steuerzahlerbund empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Bescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden. Pendler können den Angaben zufolge aber auch Einspruch einlegen, wenn sie wollen, dass die ersten 20 Kilometer sofort berücksichtigt werden. Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale nicht kippt, können dann jedoch Steuerrückzahlungen und Zinsen fällig werden.

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