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In Niedersachsen wird noch in diesem Jahr ein öffentliches Hygienebarometer flächendeckend eingeführt. Die Umsetzung des Koalitionsversprechens trifft auf Widerstand der Ernährungswirtschaft.
© In Niedersachsen wird noch in diesem Jahr ein öffentliches Hygienebarometer flächendeckend eingeführt. Laut Verbraucherschutzminister des Landes, Christian Meyer (Grüne), habe ein mehrmonatiger Testlauf in Hannover und Braunschweig begonnen, der nach „einigen Monaten“ evaluiert werde. „Ab Herbst 2017“ solle das Hygienebarometer im gesamten Bundesland obligatorisch sein. Das Barometer sei keinesfalls als „Pranger“ zu verstehen, sondern sei eine zusätzliche Dienstleistung der Kontrollbehörden. Nach jeder Regelkontrolle erhalte der Betrieb jetzt ein zusammengefasstes Ergebnis, über dessen öffentlichen Aushang nur das Unternehmen entscheide. Optisch hervorstechend ist im Ergebnisbescheid eine Grafik, die die Einordnung des betrieblichen Hygienestandards im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt anzeigt. Die Einstufung erfolgt anhand der bei der Kontrolle festgestellten Hygienemangelpunkte. Außerdem nennt die Bescheinigung die Ergebnisse aus den Teilaspekten „Verlässlichkeit der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen“, „Betriebliche Eigenkontrollen“ und „Hygienemanagement“ und fasst das Gesamturteil in einer Note ähnlich einer Schulzensur zusammen. Die fünfstufige Skala recht von „sehr gut“ bis „nicht ausreichend“. „Wie ein TÜV-Zertifikat oder der Meisterbrief“
Das niedersächsische Hygienebarometer biete den Lebensmittelunternehmen die Möglichkeit, das Ergebnis der amtlichen Regelkontrolle als Aushang mitzuteilen und damit in eigener Sache zu werben, lobte Meyer das neue System und verglich es mit „einem TÜV-Zertifikat oder dem Meisterbrief“. Wichtig war dem Minister auch zu betonen, dass damit ein Punkt aus dem Koalitionsvertrag der rot/grünen Landesregierung erfüllt werde. Nachdem frühere Versuche, die Kontrollergebnisse zu veröffentlichen, an rechtlichen Hürden gescheitert waren, beruhe dieses System auf Freiwilligkeit, unterstrich Meyer. Das Hygienebarometer sei eine „wichtige Verbraucherinformation“. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen forderte, die „Hygienekennzeichnung“ sollte für alle Betriebe in Niedersachsen verpflichtend sein. Nur so könne der Verbraucher Lebensmittel überall „mit einem sicheren Gefühl genießen“. Der niedersächsische Fleischerverband zeigte sich ohne Wenn und Aber einverstanden: „Unsere Betriebe haben nichts zu verbergen,“ sagte Verbandsgeschäftsführerin Isabell Dohm namens der knapp 600 niedersächsischen Innungsfleischereien. Ein Großteil der betroffenen niedersächsischen Lebensmittelwirtschaft lehnt das Barometer hingegen ab. Verbände und Kammern machen weiterhin Front
Dehoga und Industrie- und Handelskammern rügten die lange Umsetzung von bis zu drei Jahren und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung. Der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) bemängelte, dass das Kontrollergebnis immer nur eine Momentaufnahme sei, das Kontrollbarometer hingegen eine Langzeitwirkung suggeriere. Ein Fehler im System sei auch, dass ausschließlich die Regelkontrollen für das Barometer herangezogen werden. Auch wenn ein festgestellter Mangel unverzüglich beseitigt würde und eine amtliche Nachkontrolle das bestätigt, werde das im Hygienebarometer nicht berücksichtigt. Dem Verbraucher werde so bis zur nächsten Regelkontrolle ein falsches Bild vermittelt, dem Betrieb drohe wirtschaftlicher Schaden. Das Hygienebarometer orientiert sich nach Aussage des niedersächsischen Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums an der bundeseinheitlichen Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben. Nach den Richtlinien des Hygienebarometers werden nur Betriebsarten mit mehr als 100 Betrieben beurteilt, die Lebensmittel an Verbraucher abgeben, z.B. Gaststätten, Imbisse, Einzelhandel (inkl. Bäckerei-/Fleischereifilialen), Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Schulküchen, Kantinen) sowie Produktionsbetriebe von Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien. Keine Hygienebeurteilung erhalten z.B. mobile Betriebe (Marktbeschicker) oder Apotheken. Von den rund 110.000 Lebensmittelbetrieben in Niedersachsen erhalten demnach nur rund 42.000 Betriebe eine Beurteilung in Form des Hygienebarometers.
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Hygiene-Ampel kommt nach Niedersachsen

In Niedersachsen wird noch in diesem Jahr ein öffentliches Hygienebarometer flächendeckend eingeführt. Die Umsetzung des Koalitionsversprechens trifft auf Widerstand der Ernährungswirtschaft.

In Niedersachsen wird noch in diesem Jahr ein öffentliches Hygienebarometer flächendeckend eingeführt. Laut Verbraucherschutzminister des Landes, Christian Meyer (Grüne), habe ein mehrmonatiger Testlauf in Hannover und Braunschweig begonnen, der nach „einigen Monaten“ evaluiert werde. „Ab Herbst 2017“ solle das Hygienebarometer im gesamten Bundesland obligatorisch sein. Das Barometer sei keinesfalls als „Pranger“ zu verstehen, sondern sei eine zusätzliche Dienstleistung der Kontrollbehörden. Nach jeder Regelkontrolle erhalte der Betrieb jetzt ein zusammengefasstes Ergebnis, über dessen öffentlichen Aushang nur das Unternehmen entscheide. Optisch hervorstechend ist im Ergebnisbescheid eine Grafik, die die Einordnung des betrieblichen Hygienestandards im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt anzeigt. Die Einstufung erfolgt anhand der bei der Kontrolle festgestellten Hygienemangelpunkte. Außerdem nennt die Bescheinigung die Ergebnisse aus den Teilaspekten „Verlässlichkeit der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen“, „Betriebliche Eigenkontrollen“ und „Hygienemanagement“ und fasst das Gesamturteil in einer Note ähnlich einer Schulzensur zusammen. Die fünfstufige Skala recht von „sehr gut“ bis „nicht ausreichend“.
„Wie ein TÜV-Zertifikat oder der Meisterbrief“
Das niedersächsische Hygienebarometer biete den Lebensmittelunternehmen die Möglichkeit, das Ergebnis der amtlichen Regelkontrolle als Aushang mitzuteilen und damit in eigener Sache zu werben, lobte Meyer das neue System und verglich es mit „einem TÜV-Zertifikat oder dem Meisterbrief“. Wichtig war dem Minister auch zu betonen, dass damit ein Punkt aus dem Koalitionsvertrag der rot/grünen Landesregierung erfüllt werde. Nachdem frühere Versuche, die Kontrollergebnisse zu veröffentlichen, an rechtlichen Hürden gescheitert waren, beruhe dieses System auf Freiwilligkeit, unterstrich Meyer. Das Hygienebarometer sei eine „wichtige Verbraucherinformation“. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen forderte, die „Hygienekennzeichnung“ sollte für alle Betriebe in Niedersachsen verpflichtend sein. Nur so könne der Verbraucher Lebensmittel überall „mit einem sicheren Gefühl genießen“. Der niedersächsische Fleischerverband zeigte sich ohne Wenn und Aber einverstanden: „Unsere Betriebe haben nichts zu verbergen,“ sagte Verbandsgeschäftsführerin Isabell Dohm namens der knapp 600 niedersächsischen Innungsfleischereien. Ein Großteil der betroffenen niedersächsischen Lebensmittelwirtschaft lehnt das Barometer hingegen ab.
Verbände und Kammern machen weiterhin Front
Dehoga und Industrie- und Handelskammern rügten die lange Umsetzung von bis zu drei Jahren und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung. Der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) bemängelte, dass das Kontrollergebnis immer nur eine Momentaufnahme sei, das Kontrollbarometer hingegen eine Langzeitwirkung suggeriere. Ein Fehler im System sei auch, dass ausschließlich die Regelkontrollen für das Barometer herangezogen werden. Auch wenn ein festgestellter Mangel unverzüglich beseitigt würde und eine amtliche Nachkontrolle das bestätigt, werde das im Hygienebarometer nicht berücksichtigt. Dem Verbraucher werde so bis zur nächsten Regelkontrolle ein falsches Bild vermittelt, dem Betrieb drohe wirtschaftlicher Schaden. Das Hygienebarometer orientiert sich nach Aussage des niedersächsischen Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums an der bundeseinheitlichen Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben. Nach den Richtlinien des Hygienebarometers werden nur Betriebsarten mit mehr als 100 Betrieben beurteilt, die Lebensmittel an Verbraucher abgeben, z.B. Gaststätten, Imbisse, Einzelhandel (inkl. Bäckerei-/Fleischereifilialen), Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Schulküchen, Kantinen) sowie Produktionsbetriebe von Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien. Keine Hygienebeurteilung erhalten z.B. mobile Betriebe (Marktbeschicker) oder Apotheken. Von den rund 110.000 Lebensmittelbetrieben in Niedersachsen erhalten demnach nur rund 42.000 Betriebe eine Beurteilung in Form des Hygienebarometers.

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