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Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts verabschiedet. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.
© Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts verabschiedet. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung. „Durch das neue Gesetz entlasten wir die Unternehmen in Deutschland, insbesondere den Mittelstand und setzen so Innovations- und Investitionskräfte frei. Ein Schwerpunkt der Reform ist die Deregulierung und Kostensenkung gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaft wird in Milliardenhöhe entlastet, indem wir beispielsweise mittelständische Einzelkaufleute ganz von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten befreien und für Kapitalgesellschaften die Schwellenwerte anheben", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Erleichterungen für das Handwerk Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts in zweiter und dritter Lesung im Bundestag erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erwartet das deutsche Handwerk rasche Erleichterungen für seine Betriebe. Besonders die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, die als Einzelkaufleute die Schwellenwerte von 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Jahresgewinn nicht überschreiten, profitieren davon, dass sie von Buchführungspflichten und der Erstellung eines Inventars nach dem Handelsgesetzbuch befreit werden.“ Erleichterungen bei der Bilanzierung gebe es auch für Kapitalgesellschaften durch die Anhebung entsprechender Schwellenwerte. Daneben führe der Verzicht auf die Einführung von Fair-Value-Regelungen dazu, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handwerks auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin nach dem bewährten kaufmännischen Vorsichts- und Anschaffungskostenprinzip des Handelsgesetzbuches bilanzieren könnten. Dass die ursprünglich vorgesehene Aktivierungspflicht für eigene Entwicklungskosten und aktive latente Steuern nun als Aktivierungswahlrecht ausgestaltet wird, verhindere ein weiteres unerwünschtes Auseinanderdriften von Steuer- und Handelsbilanz. „Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf können einige Erleichterungen bereits erstmals für ab dem 1.1.2008 beginnende Geschäftsjahre in Anspruch genommen werden. Auch das ist ein wichtiges Signal für die Betriebe“, so Schleyer abschließend.
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Bundestag beschließt Modernisierung des Bilanzrechts

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts verabschiedet. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts verabschiedet. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.
Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.
„Durch das neue Gesetz entlasten wir die Unternehmen in Deutschland, insbesondere den Mittelstand und setzen so Innovations- und Investitionskräfte frei. Ein Schwerpunkt der Reform ist die Deregulierung und Kostensenkung gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaft wird in Milliardenhöhe entlastet, indem wir beispielsweise mittelständische Einzelkaufleute ganz von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten befreien und für Kapitalgesellschaften die Schwellenwerte anheben", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Erleichterungen für das Handwerk
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts in zweiter und dritter Lesung im Bundestag erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erwartet das deutsche Handwerk rasche Erleichterungen für seine Betriebe. Besonders die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, die als Einzelkaufleute die Schwellenwerte von 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Jahresgewinn nicht überschreiten, profitieren davon, dass sie von Buchführungspflichten und der Erstellung eines Inventars nach dem Handelsgesetzbuch befreit werden.“
Erleichterungen bei der Bilanzierung gebe es auch für Kapitalgesellschaften durch die Anhebung entsprechender Schwellenwerte. Daneben führe der Verzicht auf die Einführung von Fair-Value-Regelungen dazu, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handwerks auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin nach dem bewährten kaufmännischen Vorsichts- und Anschaffungskostenprinzip des Handelsgesetzbuches bilanzieren könnten.
Dass die ursprünglich vorgesehene Aktivierungspflicht für eigene Entwicklungskosten und aktive latente Steuern nun als Aktivierungswahlrecht ausgestaltet wird, verhindere ein weiteres unerwünschtes Auseinanderdriften von Steuer- und Handelsbilanz. „Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf können einige Erleichterungen bereits erstmals für ab dem 1.1.2008 beginnende Geschäftsjahre in Anspruch genommen werden. Auch das ist ein wichtiges Signal für die Betriebe“, so Schleyer abschließend.

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