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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises („Elena“-Verfahrensgesetz) beschlossen.
© Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises („Elena“-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit soll die Grundlage für einen substanziellen Fortschritt beim Bürokratieabbau gelegt werden.Derzeit müssen Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 1. Januar 2012. Die Papierbelege werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt.Arbeitgeber senden Daten elektronisch Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich.Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren mit einzubeziehen.
Branche aktuell

„Elena“ soll Bürokratie abbauen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises („Elena“-Verfahrensgesetz) beschlossen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises („Elena“-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit soll die Grundlage für einen substanziellen Fortschritt beim Bürokratieabbau gelegt werden.Derzeit müssen Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 1. Januar 2012. Die Papierbelege werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt.Arbeitgeber senden Daten elektronisch Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich.Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren mit einzubeziehen.

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