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Das Handwerk begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, auf ein Fiskusprivileg im Insolvenzrecht zu verzichten.
© Die Ankündigung der Bundesregierung, auf ein Fiskusprivileg im Insolvenzrecht zu verzichten, kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH): „Ganz offensichtlich haben unsere Warnungen vor einer einseitigen Benachteiligung von Handwerk und Mittelstand überzeugt, wie sie bei einer vorrangigen Bedienung von Forderungen des Staates eingetreten wären. Gleichbehandlung aller Gläubiger Das Fiskusprivileg hätte auch die Ziele der vom Bundesjustizministerium geplanten Insolvenzrechtsreform torpediert. Die Gleichbehandlung aller Gläubiger ist unverzichtbar und die Basis für das Gelingen einer erfolgreichen Sanierung. Nur auf diesem Weg kann das zentrale Reformziel ‚Sanierung statt Bankrott’ verwirklicht werden. Bei den weiteren Beratungen zur Insolvenzrechtsreform kommt es nun darauf an, dass keine anderweitigen Belastungen auf den Mittelstand zukommen und so die wichtige Reform des Insolvenzrechts gefährden.“
Branche aktuell

Sanierung statt Bankrott

Das Handwerk begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, auf ein Fiskusprivileg im Insolvenzrecht zu verzichten.

Die Ankündigung der Bundesregierung, auf ein Fiskusprivileg im Insolvenzrecht zu verzichten, kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH): „Ganz offensichtlich haben unsere Warnungen vor einer einseitigen Benachteiligung von Handwerk und Mittelstand überzeugt, wie sie bei einer vorrangigen Bedienung von Forderungen des Staates eingetreten wären.

Gleichbehandlung aller Gläubiger
Das Fiskusprivileg hätte auch die Ziele der vom Bundesjustizministerium geplanten Insolvenzrechtsreform torpediert. Die Gleichbehandlung aller Gläubiger ist unverzichtbar und die Basis für das Gelingen einer erfolgreichen Sanierung. Nur auf diesem Weg kann das zentrale Reformziel ‚Sanierung statt Bankrott’ verwirklicht werden. Bei den weiteren Beratungen zur Insolvenzrechtsreform kommt es nun darauf an, dass keine anderweitigen Belastungen auf den Mittelstand zukommen und so die wichtige Reform des Insolvenzrechts
gefährden.“

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