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Holzofenbrot erfreut sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Der Verbraucher schätzt nicht nur den besonderen Geschmack, sondern den oftmals öffentlichkeitswirksam durchgeführten Backvorgang. Über den Begriff des Holzofenbrots herrscht allerdings nicht immer Klarheit.
© Holzofenbrot erfreut sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Der Verbraucher schätzt nicht nur den besonderen Geschmack, sondern den oftmals öffentlichkeitswirksam durchgeführten Backvorgang. Über den Begriff des Holzofenbrots herrscht allerdings nicht immer Klarheit. Die saarländischen Bäckerinnungen weisen auf die Beschreibung in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck (Ziffer II. 19) hin. Danach wird Holzofenbrot „freigeschoben oder angeschoben und in direkt befeuerten Öfen hergestellt, deren Backräume aus steinernem oder steinartigem Material bestehen. Das Heizmaterial befindet sich dabei im Backraum. Es wird nur naturbelassenes Holz als Heizmaterial verwendet.“Nur Brot, das unter diesen Voraussetzungen hergestellt wird, darf als „Holzofenbrot“ verkauft werden.
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Leitsätze für „Holzofenbrot“

Holzofenbrot erfreut sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Der Verbraucher schätzt nicht nur den besonderen Geschmack, sondern den oftmals öffentlichkeitswirksam durchgeführten Backvorgang. Über den Begriff des Holzofenbrots herrscht allerdings nicht immer Klarheit.

Holzofenbrot erfreut sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Der Verbraucher schätzt nicht nur den besonderen Geschmack, sondern den oftmals öffentlichkeitswirksam durchgeführten Backvorgang. Über den Begriff des Holzofenbrots herrscht allerdings nicht immer Klarheit. Die saarländischen Bäckerinnungen weisen auf die Beschreibung in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck (Ziffer II. 19) hin. Danach wird Holzofenbrot „freigeschoben oder angeschoben und in direkt befeuerten Öfen hergestellt, deren Backräume aus steinernem oder steinartigem Material bestehen. Das Heizmaterial befindet sich dabei im Backraum. Es wird nur naturbelassenes Holz als Heizmaterial verwendet.“Nur Brot, das unter diesen Voraussetzungen hergestellt wird, darf als „Holzofenbrot“ verkauft werden.

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