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Nach Warnhinweise aus Brüssel haben deutsche Untersuchungsbehörden Leinsamen und Leinsamenprodukte aus dem Handel auf Gehalte an gentechnisch veränderten Sorten untersucht – und sie wurden fündig.
© Nach Warnhinweise aus Brüssel haben deutsche Untersuchungsbehörden Leinsamen und Leinsamenprodukte aus dem Handel auf Gehalte an gentechnisch veränderten Sorten untersucht. Und sie wurden fündig: Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg wies in 16 von 41 Proben (= 39%) gentechnisch veränderten Leinsamen nach. Alle positiven Proben stammten von konventionell angebauten Erzeugnissen (= 59%), während sämtliche 14 untersuchten Erzeugnisse aus ökologischem Anbau einen negativen Befund ergaben. Im Hamburger Handel gekaufte Lebensmittel wie Brötchen, Müsli, Backmischungen sowie ganze oder geschrotete braune Leinsamenprodukte wiesen ebenfalls Verunreinigungen auf. Greenpeace hat die Hersteller und Supermärkte über die Verunreinigungen informiert. Die Supermärkte wurden aufgefordert, die illegalen Gen-Produkte sofort aus den Regalen zu nehmen und durch Kontrollen sicherzustellen, dass die Verbraucher vor Verunreinigungen geschützt werden. Nachdem dies in einigen Geschäften nicht umgehend geschah, hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in diversen Großstädten die entsprechenden Produkte aus den Supermärkten genommen und den Filialleitern zur Rücksendung an die Hersteller übergeben. Ursprungsland der Ware: Kanada Nach jetzigem Kenntnisstand stammen die beanstandeten Lieferungen ursprünglich aus Kanada und sind über Belgien und die Niederlande nach Deutschland eingeführt worden. Nach der Einfuhr nach Deutschland wurde die kontaminierte Ware innerhalb Deutschlands vertrieben, aber auch weiter in die Schweiz, zurück in die Niederlande, nach Luxemburg und Italien geliefert. Wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz meldet, sind in Deutschland für die Überwachung des Verbots, genetisch veränderte Organismen in Verkehr zu bringen, die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist koordinierend tätig. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, forderte in Berlin: „Wir müssen den gemeinschaftlichen Gentechnik-Regelungen uneingeschränkt Geltung verschaffen und das rechtswidrige Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen unterbinden".
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Transgene Leinsamenprodukte im Handel

Nach Warnhinweise aus Brüssel haben deutsche Untersuchungsbehörden Leinsamen und Leinsamenprodukte aus dem Handel auf Gehalte an gentechnisch veränderten Sorten untersucht – und sie wurden fündig.

Nach Warnhinweise aus Brüssel haben deutsche Untersuchungsbehörden Leinsamen und Leinsamenprodukte aus dem Handel auf Gehalte an gentechnisch veränderten Sorten untersucht. Und sie wurden fündig: Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg wies in 16 von 41 Proben (= 39%) gentechnisch veränderten Leinsamen nach. Alle positiven Proben stammten von konventionell angebauten Erzeugnissen (= 59%), während sämtliche 14 untersuchten Erzeugnisse aus ökologischem Anbau einen negativen Befund ergaben.
Im Hamburger Handel gekaufte Lebensmittel wie Brötchen, Müsli, Backmischungen sowie ganze oder geschrotete braune Leinsamenprodukte wiesen ebenfalls Verunreinigungen auf. Greenpeace hat die Hersteller und Supermärkte über die Verunreinigungen informiert. Die Supermärkte wurden aufgefordert, die illegalen Gen-Produkte sofort aus den Regalen zu nehmen und durch Kontrollen sicherzustellen, dass die Verbraucher vor Verunreinigungen geschützt werden. Nachdem dies in einigen Geschäften nicht umgehend geschah, hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in diversen Großstädten die entsprechenden Produkte aus den Supermärkten genommen und den Filialleitern zur Rücksendung an die Hersteller übergeben.
Ursprungsland der Ware: Kanada
Nach jetzigem Kenntnisstand stammen die beanstandeten Lieferungen ursprünglich aus Kanada und sind über Belgien und die Niederlande nach Deutschland eingeführt worden. Nach der Einfuhr nach Deutschland wurde die kontaminierte Ware innerhalb Deutschlands vertrieben, aber auch weiter in die Schweiz, zurück in die Niederlande, nach Luxemburg und Italien geliefert. Wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz meldet, sind in Deutschland für die Überwachung des Verbots, genetisch veränderte Organismen in Verkehr zu bringen, die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist koordinierend tätig. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, forderte in Berlin: „Wir müssen den gemeinschaftlichen Gentechnik-Regelungen uneingeschränkt Geltung verschaffen und das rechtswidrige Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen unterbinden".

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