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Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes beschlossen.
© Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes beschlossen.Der Entwurf des „Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.Vorgesehen ist u.a. eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbstständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rund 24 Mio. Euro erspart. Gewerberechtliche Erleichterungen Daneben wird ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Mio. Euro umgesetzt. Mit dem Gesetz ist in 2009 insgesamt eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Mio. Euro für die Unternehmen.Insgesamt werden laut Bundesministeriums die verabschiedeten drei Mittelstandsentlastungsgesetze die Wirtschaft um rund 850 Mio. Euro entlasten.
Branche aktuell

Gesetzentwurf für Bürokratieabbau verabschiedet

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes beschlossen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes beschlossen.Der Entwurf des „Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.Vorgesehen ist u.a. eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbstständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rund 24 Mio. Euro erspart. Gewerberechtliche Erleichterungen Daneben wird ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Mio. Euro umgesetzt. Mit dem Gesetz ist in 2009 insgesamt eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Mio. Euro für die Unternehmen.Insgesamt werden laut Bundesministeriums die verabschiedeten drei Mittelstandsentlastungsgesetze die Wirtschaft um rund 850 Mio. Euro entlasten.

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