Rechtzeitig vor der Abstimmung des EU-Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit haben die Deutschen Parlamentarier in Brüssel und 93 Politiker verschiedener Ausschüsse des Bundestages vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks einen „Brottest" erhalten.
Salzarmes EU-Brot vs. traditionelles Brot
Unsere Aktion hat sicherlich auch dazu beigetragen, so der ZV, dass in Brüssel u.a. folgende Entscheidungen getroffen wurden:
Ablehnung der Verpflichtung zur Ampelkennzeichnung
Bestätigung der weitgehenden Ausnahme loser Ware von der Pflichtkennzeichung
Ausnahmevorschriften für Kleinpackungen
Streichung des Artikels 4 der Claims -Verordnung (Nährwertprofile)
Weitere Ausnahmevorschriften in Bezug auf die verpflichtende Nährwertkennzeichnung
Wenngleich diese Abstimmungsergebnisse einen Etappensieg für das Deutsche Bäckerhandwerk und die Verbraucher darstellen, bleibe abzuwarten, ob das EU-Plenum im Mai/Juni den Anträgen entspricht.
Gegen überzogene Deklarationsforderungen
Das bayerische Bäckerhandwerk begrüßt es zudem, dass der Umweltausschuss des EU-Parlaments der Empfehlung von Bundesernährungsministerin Ilse Aigner gefolgt ist und der Nährwertkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen nach dem Ampel-Schema eine Absage erteilt hat.
Mit Blick auf die anstehenden Beratungen im Plenum des Europäischen Parlaments wollen Bayerns Bäcker nun klargestellt wissen, dass die nach wie vor im Raum stehende Nährwertkennzeichnung entsprechend den bisher geltenden Vorschriften ausschließlich für Fertigpackungen gelten können. Der direkte Dialog mit dem Verkaufspersonal über Herstellung, Beschaffenheit und Qualität der Produkte sei ja gerade einer der Hauptvorteile eines Einkaufs in Fachgeschäften.