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Motivierte Mitarbeiter, die sich stärker mit den Unternehmenszielen identifizieren, weil sie am Erfolg teilhaben, erwartet die Bundesregierung von ihrer Forderung nach mehr Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen.
© Motivierte Mitarbeiter, die sich stärker mit den Unternehmenszielen identifizieren, weil sie am Erfolg teilhaben, erwartet die Bundesregierung von ihrer Forderung nach mehr Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen. Sie geht davon aus, dass aufgrund des demografischen Wandels auch kleinere Unternehmen Interesse daran haben, über dieses Instrument junge Beschäftigte an den Betrieb zu binden. Nach der Zustimmung des Bundesrats ist der Weg frei, dass Betriebe ihre Beschäftigten mehr und besser am Unternehmen beteiligen können. Im Gegenzug winkt ihnen eine bessere Eigenkapitalbasis, die wiederum ihre Liquidität und damit den Handlungsspielraum verbessert. Wie die Bundesregierung meldet, gelten hierzu ab den 1. April 2009 folgende Regelungen: Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die der Mitarbeiter in Beteiligungen anlegt, erhöht sich von bislang 18 auf 20%. Darüber hinaus steigen die Einkommensgrenzen für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro. Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gefördert. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steigt von bisher 135 auf 360 Euro. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer indirekt über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds – z.B. für einzelne Branchen – am Unternehmen partizipieren. Dies biete insbesondere auch Beschäftigten kleiner und mittlerer Betriebe die Chance, Beteiligungskapital anzulegen. Die Fonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft, also einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager, geführt. Sie müssen zwingend mindestens 60% des Gelds in die beteiligten Unternehmen investieren. Die Aufsicht über den Fonds übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Staat investiert in Beteiligungsmodelle Grundsätzlich gilt, dass die Förderung weder die Unternehmen noch die Arbeitnehmer zur Mitarbeiterbeteiligungen zwingen darf. Sie soll außerdem nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge treten. Ferner muss das Angebot, sich zu beteiligen, an alle Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind, gleichermaßen ergehen. Bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle werden bis einschließlich 2015 gefördert, wie bisher. Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Anzahl der Beschäftigten mit direkten oder indirekten Beteiligungen an ihrem Arbeitgeber auf 3 Mio. zu erhöhen. Das wäre ihr Steuermindereinnahmen von jährlich 229 Mio. Euro wert. Bislang nutzen gut 2 Mio. Arbeitnehmer in 3.750 Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung. 1,42 Mio. Beschäftigte in 620 Unternehmen beteiligen sich über Belegschaftsaktien. Bei GmbHs und Personengesellschaften sind Stille Beteiligungen die häufigste Beteiligungsform.
Branche aktuell

Motivationsschub für mehr Erfolg

Motivierte Mitarbeiter, die sich stärker mit den Unternehmenszielen identifizieren, weil sie am Erfolg teilhaben, erwartet die Bundesregierung von ihrer Forderung nach mehr Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen.

Motivierte Mitarbeiter, die sich stärker mit den Unternehmenszielen identifizieren, weil sie am Erfolg teilhaben, erwartet die Bundesregierung von ihrer Forderung nach mehr Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen. Sie geht davon aus, dass aufgrund des demografischen Wandels auch kleinere Unternehmen Interesse daran haben, über dieses Instrument junge Beschäftigte an den Betrieb zu binden.
Nach der Zustimmung des Bundesrats ist der Weg frei, dass Betriebe ihre Beschäftigten mehr und besser am Unternehmen beteiligen können. Im Gegenzug winkt ihnen eine bessere Eigenkapitalbasis, die wiederum ihre Liquidität und damit den Handlungsspielraum verbessert. Wie die Bundesregierung meldet, gelten hierzu ab den 1. April 2009 folgende Regelungen:
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die der Mitarbeiter in Beteiligungen anlegt, erhöht sich von bislang 18 auf 20%. Darüber hinaus steigen die Einkommensgrenzen für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro.
Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gefördert. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steigt von bisher 135 auf 360 Euro.
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer indirekt über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds – z.B. für einzelne Branchen – am Unternehmen partizipieren. Dies biete insbesondere auch Beschäftigten kleiner und mittlerer Betriebe die Chance, Beteiligungskapital anzulegen.
Die Fonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft, also einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager, geführt. Sie müssen zwingend mindestens 60% des Gelds in die beteiligten Unternehmen investieren. Die Aufsicht über den Fonds übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
Staat investiert in Beteiligungsmodelle
Grundsätzlich gilt, dass die Förderung weder die Unternehmen noch die Arbeitnehmer zur Mitarbeiterbeteiligungen zwingen darf. Sie soll außerdem nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge treten. Ferner muss das Angebot, sich zu beteiligen, an alle Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind, gleichermaßen ergehen. Bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle werden bis einschließlich 2015 gefördert, wie bisher. Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Anzahl der Beschäftigten mit direkten oder indirekten Beteiligungen an ihrem Arbeitgeber auf 3 Mio. zu erhöhen. Das wäre ihr Steuermindereinnahmen von jährlich 229 Mio. Euro wert.
Bislang nutzen gut 2 Mio. Arbeitnehmer in 3.750 Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung. 1,42 Mio. Beschäftigte in 620 Unternehmen beteiligen sich über Belegschaftsaktien. Bei GmbHs und Personengesellschaften sind Stille Beteiligungen die häufigste Beteiligungsform.

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