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Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, strebt der Gesetzgeber u.a. nach Entbürokratisierung und Kostensenkungen für die Betriebe.
© Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, strebt der Gesetzgeber u.a. nach Entbürokratisierung und Kostensenkungen für die Betriebe. Eine Reihe der vorgesehenen Änderungen bringt Verbesserungen. Bisher übermitteln Unternehmer ihrer Berufsgenossenschaft einmal im Jahr die Daten zur Unfallversicherung, z.B. den Lohnnachweis. Dieser Lohnnachweis entfällt ab 2012. Er wird ersetzt durch das erweiterte Meldeverfahren, das bereits ab kommendem Jahr Pflicht wird. Die Betriebsprüfung liegt künftig bei den Rentenversicherungsträgern. Der Beitrag zum Insolvenzgeld wird künftig auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt erhoben und ab 2009 mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen der Krankenkassen überwiesen. Künftig muss der Arbeitgeber die geleisteten Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer melden, nicht mehr die insgesamt im Unternehmen geleisteten Arbeitsstunden. Eine Pflicht für Stechuhren wird es aber nicht geben.
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Weitere Änderungen für Betriebe

Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, strebt der Gesetzgeber u.a. nach Entbürokratisierung und Kostensenkungen für die Betriebe.

Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, strebt der Gesetzgeber u.a. nach Entbürokratisierung und Kostensenkungen für die Betriebe. Eine Reihe der vorgesehenen Änderungen bringt Verbesserungen. Bisher übermitteln Unternehmer ihrer Berufsgenossenschaft einmal im Jahr die Daten zur Unfallversicherung, z.B. den Lohnnachweis. Dieser Lohnnachweis entfällt ab 2012. Er wird ersetzt durch das erweiterte Meldeverfahren, das bereits ab kommendem Jahr Pflicht wird. Die Betriebsprüfung liegt künftig bei den Rentenversicherungsträgern. Der Beitrag zum Insolvenzgeld wird künftig auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt erhoben und ab 2009 mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen der Krankenkassen überwiesen. Künftig muss der Arbeitgeber die geleisteten Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer melden, nicht mehr die insgesamt im Unternehmen geleisteten Arbeitsstunden. Eine Pflicht für Stechuhren wird es aber nicht geben.

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