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Gut beraten ist der Betrieb, der sich rechtzeitig durch den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung infolge Seuchengefahren vor evtl. finanziellen Folgen abgesichert hat, rät eine Versicherung.
© Gut beraten ist der Betrieb, der sich rechtzeitig durch den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung infolge Seuchengefahren vor evtl. finanziellen Folgen abgesichert hat, rät eine Versicherung. Einhaltung der Hygienevorschriften Zu den Auswirkungen einer Infektion eines Mitarbeiters im Bäckereibetrieb werden Betriebsschließungen befürchten. Seit 3. Mai besteht bei einem Verdachts- oder Erkrankungsfall eine offizielle Meldepflicht. Die räumliche Isolation der Erkrankten wird als notwendig angesehen. Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird angemahnt und das Händewaschen als wichtige Maßnahme empfohlen. Die SHB Allgemeine Versicherung VVaG als Spezialversicherer des Bäcker- und Nahrungsmittelhandwerks bietet diesen Schutz an. Da auch der Influenzaerreger unter den Versicherungsschutz fällt, gilt dieses auch für den Typ A/H1N1. Die Betriebsschließungsversicherung kann als Bestandteil der SHB-Spezialversicherung (Multi-Line-Absicherung) gewählt oder auch als separater Vertrag abgeschlossen werden. Betriebsschließungsversicherung Geeignet sei diese Versicherung für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen. Versichert ist dabei die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr. Versicherungsschutz bestehe nur für die Betriebsstellen, die im Versicherungsschein benannt sind. Grundsätzlich seien alle Waren versichert, die dem Versicherungsnehmer gehören und sich in einer dieser Betriebsstellen befinden. Folgende Gefahren und Schäden seien hierbei abgedeckt: Schließungsschaden, Warenschaden, Schäden durch Tätigkeitsverbote, Desinfektionskosten sowie Ermittlungs- und Beobachtungskosten.
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Schweinegrippe im Nahrungsmittelhandwerk

Gut beraten ist der Betrieb, der sich rechtzeitig durch den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung infolge Seuchengefahren vor evtl. finanziellen Folgen abgesichert hat, rät eine Versicherung.

Gut beraten ist der Betrieb, der sich rechtzeitig durch den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung infolge Seuchengefahren vor evtl. finanziellen Folgen abgesichert hat, rät eine Versicherung.
Einhaltung der Hygienevorschriften
Zu den Auswirkungen einer Infektion eines Mitarbeiters im Bäckereibetrieb werden Betriebsschließungen befürchten. Seit 3. Mai besteht bei einem Verdachts- oder Erkrankungsfall eine offizielle Meldepflicht. Die räumliche Isolation der Erkrankten wird als notwendig angesehen. Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird angemahnt und das Händewaschen als wichtige Maßnahme empfohlen.
Die SHB Allgemeine Versicherung VVaG als Spezialversicherer des Bäcker- und Nahrungsmittelhandwerks bietet diesen Schutz an. Da auch der Influenzaerreger unter den Versicherungsschutz fällt, gilt dieses auch für den Typ A/H1N1. Die Betriebsschließungsversicherung kann als Bestandteil der SHB-Spezialversicherung (Multi-Line-Absicherung) gewählt oder auch als separater Vertrag abgeschlossen werden.
Betriebsschließungsversicherung
Geeignet sei diese Versicherung für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen. Versichert ist dabei die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr. Versicherungsschutz bestehe nur für die Betriebsstellen, die im Versicherungsschein benannt sind. Grundsätzlich seien alle Waren versichert, die dem Versicherungsnehmer gehören und sich in einer dieser Betriebsstellen befinden. Folgende Gefahren und Schäden seien hierbei abgedeckt: Schließungsschaden, Warenschaden, Schäden durch Tätigkeitsverbote, Desinfektionskosten sowie Ermittlungs- und Beobachtungskosten.

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