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Um den Einzelhandel zukünftig besser gegen die Marktmacht von Discountern & Co. zu schützen, soll jetzt selbst ein gelegentlicher Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich untersagt werden.
© Um den Einzelhandel zukünftig besser gegen die Marktmacht von Discountern & Co. zu schützen, soll jetzt selbst ein gelegentlicher Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich untersagt werden.Für die Vorlage von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), den Preismissbrauch im Energie- und Lebensmittelhandel zu unterbinden, stimmten im Wirtschaftsausschuss des Bundestags Union, SPD und Linke.Untereinstandspreisverkäufe sind ein wesentliches Instrument des marktmächtigen LEHs, um Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu verdrängen und um Erzeugerpreise zu drücken. Die bislang geltende Rechtslage erlaubte es dem LEH grundsätzlich Lebensmittel gelegentlich, d. h. bis zu einem Zeitpunkt von drei Wochen, unter Einstandspreis zu verkaufen. Riegel vorgeschobenDer Handel nutzte die Gesetzteslücke, um vor allem kleine und mittlere Unternemen (KMU) unter Druck zu setzten. Das vom Bundestag beschlossene allgemeine Verkaufsverbot schiebt dem nun einen Riegel vor. Zudem wird den LEH-Konzernen verboten, für Waren oder Dienstleistungen von KMUs einen höheren Preis zu fordern, als den in den eigenen Verkaufsstellen ausgelobten. Der Deutsche Bauernverband begrüßte die Entscheidung. Damit sei endlich anerkannt worden, dass Maßnahmen gegen Preisdumping und das Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht kostendeckenden Preisen endlich beendet werden müssen. Einziger Wermutstropfen sei, dass die Verschärfung des Verbots zunächst bis zum 1. Januar 2013 befristet ist."
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Keine Lebensmittel unter Einstandspreis

Um den Einzelhandel zukünftig besser gegen die Marktmacht von Discountern & Co. zu schützen, soll jetzt selbst ein gelegentlicher Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich untersagt werden.

Um den Einzelhandel zukünftig besser gegen die Marktmacht von Discountern & Co. zu schützen, soll jetzt selbst ein gelegentlicher Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich untersagt werden.Für die Vorlage von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), den Preismissbrauch im Energie- und Lebensmittelhandel zu unterbinden, stimmten im Wirtschaftsausschuss des Bundestags Union, SPD und Linke.Untereinstandspreisverkäufe sind ein wesentliches Instrument des marktmächtigen LEHs, um Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu verdrängen und um Erzeugerpreise zu drücken. Die bislang geltende Rechtslage erlaubte es dem LEH grundsätzlich Lebensmittel gelegentlich, d. h. bis zu einem Zeitpunkt von drei Wochen, unter Einstandspreis zu verkaufen. Riegel vorgeschobenDer Handel nutzte die Gesetzteslücke, um vor allem kleine und mittlere Unternemen (KMU) unter Druck zu setzten. Das vom Bundestag beschlossene allgemeine Verkaufsverbot schiebt dem nun einen Riegel vor. Zudem wird den LEH-Konzernen verboten, für Waren oder Dienstleistungen von KMUs einen höheren Preis zu fordern, als den in den eigenen Verkaufsstellen ausgelobten. Der Deutsche Bauernverband begrüßte die Entscheidung. Damit sei endlich anerkannt worden, dass Maßnahmen gegen Preisdumping und das Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht kostendeckenden Preisen endlich beendet werden müssen. Einziger Wermutstropfen sei, dass die Verschärfung des Verbots zunächst bis zum 1. Januar 2013 befristet ist.“

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