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Wie die Nachrichtenagentur AFP meldet, hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks Aldi Süd wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen aus den neu eingeführten Backautomaten verklagt.
© Wie die Nachrichtenagentur AFP meldet, hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks Aldi Süd wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen aus den neu eingeführten Backautomaten verklagt. Der Discounter werbe mit der Aussage, das Unternehmen backe „den ganzen Tag Brot und Brötchen“ für die Kunden, heißt es in der Klageschrift. Tatsächlich würden die Backwaren in den Backautomaten der Aldi-Geschäftsstellen aber „nur erhitzt und/oder gebräunt“. Richtlinien nicht eingehalten Außerdem werde das Brot aus den Backautomaten unter falschen Bezeichnungen verkauft und beworben. Aldis Roggenmischbrot und Dinkelvollkornbrot enthielten nicht die vorgeschriebenen Mengen an Mehl oder Getreide. Der Discounter warb damit, dass sein Roggenmischbrot 34% Roggenmehl enthält, das Dinkelvollkornbrot 42%. Die Leitsätze für Brot- und Kleingebäck schreiben für Roggenmischbrot jedoch einen Roggenmehlanteil zwischen 50 und 90% vor, für Dinkelvollkornbrot einen Anteil von mindestens 90% Dinkelerzeugnissen. Zur vollständigen Meldung geht es hier.
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Zentralverband klagt gegen Aldi Süd

Wie die Nachrichtenagentur AFP meldet, hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks Aldi Süd wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen aus den neu eingeführten Backautomaten verklagt.

Wie die Nachrichtenagentur AFP meldet, hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks Aldi Süd wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen aus den neu eingeführten Backautomaten verklagt. Der Discounter werbe mit der Aussage, das Unternehmen backe „den ganzen Tag Brot und Brötchen“ für die Kunden, heißt es in der Klageschrift. Tatsächlich würden die Backwaren in den Backautomaten der Aldi-Geschäftsstellen aber „nur erhitzt und/oder gebräunt“.

Richtlinien nicht eingehalten
Außerdem werde das Brot aus den Backautomaten unter falschen Bezeichnungen verkauft und beworben. Aldis Roggenmischbrot und Dinkelvollkornbrot enthielten nicht die vorgeschriebenen Mengen an Mehl oder Getreide. Der Discounter warb damit, dass sein Roggenmischbrot 34% Roggenmehl enthält, das Dinkelvollkornbrot 42%. Die Leitsätze für Brot- und Kleingebäck schreiben für Roggenmischbrot jedoch einen Roggenmehlanteil zwischen 50 und 90% vor, für Dinkelvollkornbrot einen Anteil von mindestens 90% Dinkelerzeugnissen.

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