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Die Stromnetzbetreiber haben bekannt gegeben, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch im nächsten Jahr steigt.
© Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die EEG-Umlage hat mit 6,88 Cent die Schmerzgrenze der Handwerker erreicht." Die EEG-Umlage war in den letzten Jahren für die nicht befreiten Haushalte und mittelständischen Unternehmen bereits immens gestiegen. Sie stellt für den stromintensiven Betrieb der größtenteils klein- und mittelständischen Handwerksbäckereien bereits in ihrer derzeitigen Höhe eine enorme finanzielle Belastung dar – die nun nochmals erheblich erhöht wird. Die Bundesregierung versprach im Jahr 2011, dass die Umlage nicht über 3,5 Cent steigen werde. Davon ist keine Rede mehr. Im Gegenteil: Die jüngste EEG-Reform wird einen weiteren Kostenanstieg bestenfalls abschwächen. Damit die Kostenbelastung für Unternehmen und Privathaushalte nicht aus dem Ruder läuft, muss die EEG-Umlage in einem ersten Schritt auf dem derzeitigen Stand festgeschrieben werden.
Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, geht sogar noch weiter und erklärt: „Die EEG-Umlage hat die Schmerzgrenze endgültig überschritten. Damit die Kostenbelastung für Unternehmen und Privathaushalte nicht endgültig aus dem Ruder läuft, muss die EEG-Umlage künftig grundlegend anders finanziert werden – nämlich aus Haushaltsmitteln. Das muss ein Kernelement der nächsten EEG-Reform sein.“  Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider ergänzt: „Die nächste EEG-Reform muss dabei eine reale, spürbare Kostenentlastung für die nicht begünstigten Privathaushalte und Unternehmen mit sich bringen.“ Anstieg der Förderkosten für Strom aus Erneuerbaren Energien
Bei vernünftiger Planung der Mittel und Vornahme von Umschichtungen sollte der notwendige Betrag der EEG-Umlage ganz oder zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt abgedeckt werden können. Dabei dürfen allerdings zur künftigen Finanzierung keine neuen Steuern oder Umlagen eingeführt werden. Vorausschätzungen zeigen, dass die Kosten für die Förderung von Ökostrom von heute 23,1 Mrd. Euro auf bis zu 32 Mrd. Euro im Jahr 2020 steigen werden. Ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage ist damit vorgezeichnet, wenn die Politik keine grundlegend andere Finanzierung einführt. Beträge, die die Handwerksbetriebe für die weiter steigenden Stromkosten ausgegeben müssen, fehlen ihnen für notwendige Investitionen.
Branche aktuell

Kostenanstieg hat Schmerzgrenze erreicht

Die Stromnetzbetreiber haben bekannt gegeben, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch im nächsten Jahr steigt.

Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die EEG-Umlage hat mit 6,88 Cent die Schmerzgrenze der Handwerker erreicht." Die EEG-Umlage war in den letzten Jahren für die nicht befreiten Haushalte und mittelständischen Unternehmen bereits immens gestiegen. Sie stellt für den stromintensiven Betrieb der größtenteils klein- und mittelständischen Handwerksbäckereien bereits in ihrer derzeitigen Höhe eine enorme finanzielle Belastung dar – die nun nochmals erheblich erhöht wird. Die Bundesregierung versprach im Jahr 2011, dass die Umlage nicht über 3,5 Cent steigen werde. Davon ist keine Rede mehr. Im Gegenteil: Die jüngste EEG-Reform wird einen weiteren Kostenanstieg bestenfalls abschwächen. Damit die Kostenbelastung für Unternehmen und Privathaushalte nicht aus dem Ruder läuft, muss die EEG-Umlage in einem ersten Schritt auf dem derzeitigen Stand festgeschrieben werden.
Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, geht sogar noch weiter und erklärt: „Die EEG-Umlage hat die Schmerzgrenze endgültig überschritten. Damit die Kostenbelastung für Unternehmen und Privathaushalte nicht endgültig aus dem Ruder läuft, muss die EEG-Umlage künftig grundlegend anders finanziert werden – nämlich aus Haushaltsmitteln. Das muss ein Kernelement der nächsten EEG-Reform sein.“  Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider ergänzt: „Die nächste EEG-Reform muss dabei eine reale, spürbare Kostenentlastung für die nicht begünstigten Privathaushalte und Unternehmen mit sich bringen.“
Anstieg der Förderkosten für Strom aus Erneuerbaren Energien
Bei vernünftiger Planung der Mittel und Vornahme von Umschichtungen sollte der notwendige Betrag der EEG-Umlage ganz oder zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt abgedeckt werden können. Dabei dürfen allerdings zur künftigen Finanzierung keine neuen Steuern oder Umlagen eingeführt werden. Vorausschätzungen zeigen, dass die Kosten für die Förderung von Ökostrom von heute 23,1 Mrd. Euro auf bis zu 32 Mrd. Euro im Jahr 2020 steigen werden. Ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage ist damit vorgezeichnet, wenn die Politik keine grundlegend andere Finanzierung einführt. Beträge, die die Handwerksbetriebe für die weiter steigenden Stromkosten ausgegeben müssen, fehlen ihnen für notwendige Investitionen.

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