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Den Dialog zwischen Bäckereibetrieben und der amtlichen Lebensmittelüberwachung setzte der BIV Niedersachsen/Bremen mit seiner zweiten Fachtagung „Lebensmittelsicherheit und betriebliche Hygiene“ erfolgreich fort.
© Den Dialog zwischen Bäckereibetrieben und der amtlichen Lebensmittelüberwachung setzte der BIV Niedersachsen/Bremen mit seiner zweiten Fachtagung „Lebensmittelsicherheit und betriebliche Hygiene“ erfolgreich fort. Erstklassige Referenten befassten sich mit dem richtigen Umgang der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, der weiteren Entwicklung des Lebensmittelrechts innerhalb der EU sowie mit den Ergebnissen der Kontrollbehörden. Verbraucher vertrauen ihren Bäckern Die Bedeutung des „Verbraucherinformationsgesetzes“ für das Bäckerhandwerk erläuterte Abteilungsleiterin Heidemarie Helmsmüller vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. In den letzten zwei Jahren gingen ca. 500 Anträge von Verbrauchern nach Informationen ein. Keine einzige betraf das Bäckerhandwerk. Ministerialdirigentin Helmsmüller wertete dies als eindeutigen Vertrauensbeweis der Verbraucher dem Bäckerhandwerk gegenüber. In der Diskussion befindet sich die Forderung nach Einführung eines Kennzeichnungssystems nach dänischem Smiley-Muster. Es wird damit beabsichtigt, die Lebensmittelüberwachung für den Verbraucher transparenter zu gestalten. Niedersachsen startet eine Bundesratsinitiative, um ein bundeseinheitliches System zu entwickeln. Zum Entwurf einer EU-Lebensmittel-Verordnung sagte Helmsmüller, dass für lose angebotene Lebensmittel die „Entscheidung den Mitgliedsstaaten überlassen bleibt“. In der Bundesrepublik werde an der Nährwertkennzeichnung für lose abgegebene Backwaren – ausgenommen die Allergenkennzeichnung – nichts geändert. „Gute Hygienepraxis“ weiterhin anerkannt „Aktuelles aus der Hygienepraxis im Bäckerhandwerk“ vermittelte Rechtsanwältin Mirja Pfeil vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Sie bemängelte, dass die EU-Lebensmittel-VO und die EU-LM-Tier-VO viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten. Die „Leitlinie für eine gute Lebensmittel- und Hygienepraxis im Bäcker- und Konditorenhandwerk“ ist weiterhin anerkannt und maßgebend. Besonders wichtig bezeichnete die Referentin die Eingangskontrolle, die Temperaturüberwachung, sowie die Durchführung nachhaltiger Hygiene- und Personalschulungen. Das Smiley-System lehnt das Bäckerhandwerk ab, weil es sich dabei um eine „Vorverurteilung handelt, gegen den sich der Betrieb nicht zeitnah wehren kann und es nachhaltige, beträchtliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen kann.“ Annerose Thiede, Betriebsberaterin für Hygienefragen des BIV Niedersachsen/Bremen, empfahl den Betriebsinhabern, sich von Fachleuten wie sie z.B. der BIV Niedersachsen/Bremen vorhalte, beraten zu lassen. Weitere Themen der Tagung: Die EU-Basisverordnung E 178/2002 und die Grundvorgaben der EU (inkl. Health-Claims-VO) über den Umgang mit Lebensmitteln erklärte Fachanwalt Tobias Teufer, Hamburg. Die Ergebnisse einer zweijährigen Überwachung der Temperaturbedingungen in Verkaufsstellen und die Schädlingsbekämpfung im Landkreis Rotenburg stellte Kontrolleur Martin Gröger in Wort und Bild vor. Den neuesten Stand der Technik im Bereich Warenpräsentation umriss Steven Koel von der Firma Berner Ladenbau (Osnabrück). Eine mechanisch wirkende, patentierte Mikrofiltration für Fettanlagen stellte Heinrich Krone von der Firma SYS-Systemfiltration vor. Torsten Hacke, Meinersen, Landesbeauftragter für Marketing im BIV Niedersachsen/Bremen, zog am Schluss ein positives Resümee der Veranstaltung. Durch die sachkundigen Referenten gelangte erfreulicherweise mehr Licht in die Anforderungen der Hygiene und des Lebensmittelrechts im Bäckerhandwerk.
Branche aktuell

Verbrauchervertrauen rechtfertigen

Den Dialog zwischen Bäckereibetrieben und der amtlichen Lebensmittelüberwachung setzte der BIV Niedersachsen/Bremen mit seiner zweiten Fachtagung „Lebensmittelsicherheit und betriebliche Hygiene“ erfolgreich fort.

Den Dialog zwischen Bäckereibetrieben und der amtlichen Lebensmittelüberwachung setzte der BIV Niedersachsen/Bremen mit seiner zweiten Fachtagung „Lebensmittelsicherheit und betriebliche Hygiene“ erfolgreich fort. Erstklassige Referenten befassten sich mit dem richtigen Umgang der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, der weiteren Entwicklung des Lebensmittelrechts innerhalb der EU sowie mit den Ergebnissen der Kontrollbehörden.

Verbraucher vertrauen ihren Bäckern
Die Bedeutung des „Verbraucherinformationsgesetzes“ für das Bäckerhandwerk erläuterte Abteilungsleiterin Heidemarie Helmsmüller vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. In den letzten zwei Jahren gingen ca. 500 Anträge von Verbrauchern nach Informationen ein. Keine einzige betraf das Bäckerhandwerk. Ministerialdirigentin Helmsmüller wertete dies als eindeutigen Vertrauensbeweis der Verbraucher dem Bäckerhandwerk gegenüber.

In der Diskussion befindet sich die Forderung nach Einführung eines Kennzeichnungssystems nach dänischem Smiley-Muster. Es wird damit beabsichtigt, die Lebensmittelüberwachung für den Verbraucher transparenter zu gestalten. Niedersachsen startet eine Bundesratsinitiative, um ein bundeseinheitliches System zu entwickeln. Zum Entwurf einer EU-Lebensmittel-Verordnung sagte Helmsmüller, dass für lose angebotene Lebensmittel die „Entscheidung den Mitgliedsstaaten überlassen bleibt“. In der Bundesrepublik werde an der Nährwertkennzeichnung für lose abgegebene Backwaren – ausgenommen die Allergenkennzeichnung – nichts geändert.

„Gute Hygienepraxis“ weiterhin anerkannt
„Aktuelles aus der Hygienepraxis im Bäckerhandwerk“ vermittelte Rechtsanwältin Mirja Pfeil vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Sie bemängelte, dass die EU-Lebensmittel-VO und die EU-LM-Tier-VO viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten. Die „Leitlinie für eine gute Lebensmittel- und Hygienepraxis im Bäcker- und Konditorenhandwerk“ ist weiterhin anerkannt und maßgebend. Besonders wichtig bezeichnete die Referentin die Eingangskontrolle, die Temperaturüberwachung, sowie die Durchführung nachhaltiger Hygiene- und Personalschulungen. Das Smiley-System lehnt das Bäckerhandwerk ab, weil es sich dabei um eine „Vorverurteilung handelt, gegen den sich der Betrieb nicht zeitnah wehren kann und es nachhaltige, beträchtliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen kann.“

Annerose Thiede, Betriebsberaterin für Hygienefragen des BIV Niedersachsen/Bremen, empfahl den Betriebsinhabern, sich von Fachleuten wie sie z.B. der BIV Niedersachsen/Bremen vorhalte, beraten zu lassen.

Weitere Themen der Tagung:
Die EU-Basisverordnung E 178/2002 und die Grundvorgaben der EU (inkl. Health-Claims-VO) über den Umgang mit Lebensmitteln erklärte Fachanwalt Tobias Teufer, Hamburg.
Die Ergebnisse einer zweijährigen Überwachung der Temperaturbedingungen in Verkaufsstellen und die Schädlingsbekämpfung im Landkreis Rotenburg stellte Kontrolleur Martin Gröger in Wort und Bild vor.
Den neuesten Stand der Technik im Bereich Warenpräsentation umriss Steven Koel von der Firma Berner Ladenbau (Osnabrück).
Eine mechanisch wirkende, patentierte Mikrofiltration für Fettanlagen stellte Heinrich Krone von der Firma SYS-Systemfiltration vor.

Torsten Hacke, Meinersen, Landesbeauftragter für Marketing im BIV Niedersachsen/Bremen, zog am Schluss ein positives Resümee der Veranstaltung. Durch die sachkundigen Referenten gelangte erfreulicherweise mehr Licht in die Anforderungen der Hygiene und des Lebensmittelrechts im Bäckerhandwerk.

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