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Ein aktuelles Gerichtsurteil erlaubt Betrieben die außerordentliche Kündigung wegen Nichtführung von Ausbildungsnachweisen.
© Ein aktuelles Gerichtsurteil erlaubt Betrieben die außerordentliche Kündigung wegen Nichtführung von Ausbildungsnachweisen. „Führt ein Auszubildender trotz wiederholter Abmahnungen vorgeschriebene Berichtshefte nicht oder nicht ordnungsgemäß, kann dies die außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses rechtfertigen.“ (Leitsatz des Gerichts, 2 Sa 22/02) Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für die betriebliche Ausbildung in Deutschland. Dennoch kennen viele Azubis ihre Rechte und Pflichten während ihrer Ausbildungszeit nicht. Dabei ist z.B. das Thema Kündigung von großer Bedeutung. Denn: Auch nach Ablauf der Probezeit kann der Betrieb aus wichtigen Gründen eine fristlose Kündigung aussprechen. Dazu zählt unter anderem der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Bedeutet: Der Azubi hat seine Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen.Ausbilder können von Azubis zwar nicht verlangen, das BBiG auswendig zu kennen, aber sie sollten die für sie wirklich wichtigen gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen. Die Broschüre „Rechte und Pflichten der Auszubildenden“ von Dr. Carmen Hergenröder bietet hier Hilfe. Sie gibt wertvolle Hinweise zu rechtlichen Themen wie Handlungsfähigkeit, Weisungsgebundenheit, Sorgfalts- oder Verschwiegenheitspflicht. Die Broschüren können im Bund mit je zehn Exemplaren mit der Art.-Nr. 2571/2459 direkt bei der Forum Verlag Herkert GmbH unter 08233/381-123 oder per Email: service@forum-verlag.com bestellt werden.
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Nichtführung von Ausbildungsnachweisen: Kündigung rechtens

Ein aktuelles Gerichtsurteil erlaubt Betrieben die außerordentliche Kündigung wegen Nichtführung von Ausbildungsnachweisen.

Ein aktuelles Gerichtsurteil erlaubt Betrieben die außerordentliche Kündigung wegen Nichtführung von Ausbildungsnachweisen. „Führt ein Auszubildender trotz wiederholter Abmahnungen vorgeschriebene Berichtshefte nicht oder nicht ordnungsgemäß, kann dies die außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses rechtfertigen.“ (Leitsatz des Gerichts, 2 Sa 22/02) Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für die betriebliche Ausbildung in Deutschland. Dennoch kennen viele Azubis ihre Rechte und Pflichten während ihrer Ausbildungszeit nicht. Dabei ist z.B. das Thema Kündigung von großer Bedeutung. Denn: Auch nach Ablauf der Probezeit kann der Betrieb aus wichtigen Gründen eine fristlose Kündigung aussprechen. Dazu zählt unter anderem der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Bedeutet: Der Azubi hat seine Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen.Ausbilder können von Azubis zwar nicht verlangen, das BBiG auswendig zu kennen, aber sie sollten die für sie wirklich wichtigen gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen. Die Broschüre „Rechte und Pflichten der Auszubildenden“ von Dr. Carmen Hergenröder bietet hier Hilfe. Sie gibt wertvolle Hinweise zu rechtlichen Themen wie Handlungsfähigkeit, Weisungsgebundenheit, Sorgfalts- oder Verschwiegenheitspflicht. Die Broschüren können im Bund mit je zehn Exemplaren mit der Art.-Nr. 2571/2459 direkt bei der Forum Verlag Herkert GmbH unter 08233/381-123 oder per Email: service@forum-verlag.com bestellt werden.

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