on on on
Nach über zwölfmonatigen schwierigen Verhandlungen verabschiedete die Bundesregierung Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. Diese erweitern die bereits bestehenden Möglichkeiten, in einzelnen Branchen Mindestlöhne einzuführen.
© Nach über zwölfmonatigen schwierigen Verhandlungen verabschiedete die Bundesregierung Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. Diese erweitern die bereits bestehenden Möglichkeiten, in einzelnen Branchen Mindestlöhne einzuführen.Damit wird der Kompromiss des Koalitionsausschusses vom Juni 2007 umgesetzt. „Der heute beschlossene Kompromiss bewahrt den Vorrang der Tarifautonomie. In Deutschland wird es auch in Zukunft keine flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhne geben. Branchenmindestlöhne sind auch in Zukunft nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Es ist uns gelungen, wichtige Sicherungen einzubauen, um die Tarifautonomie zu schonen und Gefahren für Wettbewerb und Beschäftigung zu reduzieren", kommentierte Bundesminister Michael Glos die Branchen-Mindestlohn-Entscheidung.Keine Verdrängung kleinerer Gewerkschaften„Besonders wichtig war mir, dass Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften nicht automatisch verdrängt werden. Ein Fall wie die Post darf sich nicht wiederholen", so Glos weiter. Gibt es in einer Branche mehrere Tarifverträge und mehrere Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung, sieht das geänderte Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor, dass die Bundesregierung in jedem Einzelfall frei entscheidet und dabei Wirkungen auf Wettbewerb, Beschäftigung und Tarifautonomie berücksichtigt. So gibt es die Möglichkeit, dass der Tarifvertrag mit dem niedrigsten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wird oder auch dass gar kein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird.Mindestlöhne nur bei sozialen VerwerfungenDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie konnte durchsetzen, dass es Branchen-Mindestlöhne auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes nur geben wird, wenn in einer Branche soziale Verwerfungen nachgewiesen sind. Außerdem wird sich auch in Zukunft jeder vor Branchen-Mindestlöhnen schützen können, der heute einen Tarifvertrag hat.Schließlich kann bei Fehlentwicklungen wirksam gegengesteuert werden, denn beide Gesetze werden wissenschaftlich evaluiert. Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können bestehende Tarifverträge für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden; das Mindestarbeitsbedingungsgesetz von 1952 ermöglicht, in Branchen mit geringer Tarifbindung Branchen-Mindestlöhne unter Mitwirkung der Sozialpartner (Ausschüsse mit Vertretern der Spitzen- und Branchenverbände) festzusetzen.Bundestag muss Aufnahme zustimmenÜber die Aufnahme einzelner Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird der Bundestag beschließen; diese Entscheidung wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesregierung und der Fraktionen vorbereiten. Aus folgenden Branchen liegen Anträge vor: Wach- und Sicherheitsgewerbe; Bergbauspezialarbeiten, Entsorgungswirtschaft, Altenpflege, Weiterbildung, Forstdienstleistung, Textilreinigung und Zeitarbeit.
Branche aktuell

Mindestlohnkompromiss verabschiedet

Nach über zwölfmonatigen schwierigen Verhandlungen verabschiedete die Bundesregierung Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. Diese erweitern die bereits bestehenden Möglichkeiten, in einzelnen Branchen Mindestlöhne einzuführen.

Nach über zwölfmonatigen schwierigen Verhandlungen verabschiedete die Bundesregierung Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. Diese erweitern die bereits bestehenden Möglichkeiten, in einzelnen Branchen Mindestlöhne einzuführen.Damit wird der Kompromiss des Koalitionsausschusses vom Juni 2007 umgesetzt. „Der heute beschlossene Kompromiss bewahrt den Vorrang der Tarifautonomie. In Deutschland wird es auch in Zukunft keine flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhne geben. Branchenmindestlöhne sind auch in Zukunft nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Es ist uns gelungen, wichtige Sicherungen einzubauen, um die Tarifautonomie zu schonen und Gefahren für Wettbewerb und Beschäftigung zu reduzieren“, kommentierte Bundesminister Michael Glos die Branchen-Mindestlohn-Entscheidung.Keine Verdrängung kleinerer Gewerkschaften„Besonders wichtig war mir, dass Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften nicht automatisch verdrängt werden. Ein Fall wie die Post darf sich nicht wiederholen“, so Glos weiter. Gibt es in einer Branche mehrere Tarifverträge und mehrere Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung, sieht das geänderte Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor, dass die Bundesregierung in jedem Einzelfall frei entscheidet und dabei Wirkungen auf Wettbewerb, Beschäftigung und Tarifautonomie berücksichtigt. So gibt es die Möglichkeit, dass der Tarifvertrag mit dem niedrigsten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wird oder auch dass gar kein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird.Mindestlöhne nur bei sozialen VerwerfungenDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie konnte durchsetzen, dass es Branchen-Mindestlöhne auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes nur geben wird, wenn in einer Branche soziale Verwerfungen nachgewiesen sind. Außerdem wird sich auch in Zukunft jeder vor Branchen-Mindestlöhnen schützen können, der heute einen Tarifvertrag hat.Schließlich kann bei Fehlentwicklungen wirksam gegengesteuert werden, denn beide Gesetze werden wissenschaftlich evaluiert. Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können bestehende Tarifverträge für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden; das Mindestarbeitsbedingungsgesetz von 1952 ermöglicht, in Branchen mit geringer Tarifbindung Branchen-Mindestlöhne unter Mitwirkung der Sozialpartner (Ausschüsse mit Vertretern der Spitzen- und Branchenverbände) festzusetzen.Bundestag muss Aufnahme zustimmenÜber die Aufnahme einzelner Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird der Bundestag beschließen; diese Entscheidung wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesregierung und der Fraktionen vorbereiten. Aus folgenden Branchen liegen Anträge vor: Wach- und Sicherheitsgewerbe; Bergbauspezialarbeiten, Entsorgungswirtschaft, Altenpflege, Weiterbildung, Forstdienstleistung, Textilreinigung und Zeitarbeit.

Wettbewerb

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren