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Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission hat ihren Entwurf des Leitsatzes für vegane und vegetarische Produkte nun den Verbänden und Bundesländern vorgelegt. Das von Bundesernährungsminister Chritian Schmidt vorgesehene Verbot von Fleischbezeichnungen für vegane Produkte ist darin nicht vorgesehen.
© „Schnitzel“, „Bratwurst“ und „Frikadelle“: diese und ähnliche Begriffe können weiterhin für vegetarisch-vegane Fleischalternativen verwendet werden, meldet der Vegetarierbund (VEBU). Der zuständige Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) habe die Verbändeanhörung zum Entwurf eines übergeordneten Leitsatzes zur Benennung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln gestartet. Ernährungsminister Schmidt Vorschlag, Fleischbegriffe grundsätzlich zu verbieten, ist darin nicht enthalten. Der VEBU hatte sich innerhalb des Fachausschuss für die Zulässigkeit von Fleischbegriffen eingesetzt. Die Entscheidung für die Zulässigkeit von Begriffen wie „veganes Schnitzel“ sei nach Ansicht des VEBU im Sinne aller, die gekennzeichnete vegetarisch-vegane Produkte kaufen wollen, da dadurch viele Eigenschaften eines Produktes auf einen Blick erfassbar sind. Fleischbegriffe sollen zulässig bleiben – mit Einschränkungen
Allgemeine Bezeichnungen wie beispielsweise „Wurst“ und „Frikadelle“ können nach Meinung der DLMBK auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Andere Begriffe, die z.B. Fleischteilstücke beschreiben (z.B. „Filet“), oder Anlehnungen an Tierarten (z. B. „Hühnchen“) sind hingegen nicht vorgesehen. Spezielle Bezeichnungen wie „Salami“ sollen nach Meinung der DLMBK nur über sprachliche Umwege wie „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“ zulässig sein.   Abstimmung steht noch aus
Bevor der Leitsatz endgültig Eingang in das Lebensmittelbuch findet, wird er in einem Abstimmungsprozess Verbänden zur Diskussion gestellt. Dieser Prozess hat nun begonnen.
Branche aktuell

„Veganes Schnitzel“ soll bleiben dürfen

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission hat ihren Entwurf des Leitsatzes für vegane und vegetarische Produkte nun den Verbänden und Bundesländern vorgelegt. Das von Bundesernährungsminister Chritian Schmidt vorgesehene Verbot von Fleischbezeichnungen für vegane Produkte ist darin nicht vorgesehen.

„Schnitzel“, „Bratwurst“ und „Frikadelle“: diese und ähnliche Begriffe können weiterhin für vegetarisch-vegane Fleischalternativen verwendet werden, meldet der Vegetarierbund (VEBU). Der zuständige Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) habe die Verbändeanhörung zum Entwurf eines übergeordneten Leitsatzes zur Benennung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln gestartet. Ernährungsminister Schmidt Vorschlag, Fleischbegriffe grundsätzlich zu verbieten, ist darin nicht enthalten. Der VEBU hatte sich innerhalb des Fachausschuss für die Zulässigkeit von Fleischbegriffen eingesetzt. Die Entscheidung für die Zulässigkeit von Begriffen wie „veganes Schnitzel“ sei nach Ansicht des VEBU im Sinne aller, die gekennzeichnete vegetarisch-vegane Produkte kaufen wollen, da dadurch viele Eigenschaften eines Produktes auf einen Blick erfassbar sind.
Fleischbegriffe sollen zulässig bleiben – mit Einschränkungen
Allgemeine Bezeichnungen wie beispielsweise „Wurst“ und „Frikadelle“ können nach Meinung der DLMBK auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Andere Begriffe, die z.B. Fleischteilstücke beschreiben (z.B. „Filet“), oder Anlehnungen an Tierarten (z. B. „Hühnchen“) sind hingegen nicht vorgesehen. Spezielle Bezeichnungen wie „Salami“ sollen nach Meinung der DLMBK nur über sprachliche Umwege wie „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“ zulässig sein.  
Abstimmung steht noch aus
Bevor der Leitsatz endgültig Eingang in das Lebensmittelbuch findet, wird er in einem Abstimmungsprozess Verbänden zur Diskussion gestellt. Dieser Prozess hat nun begonnen.

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